Naturgefahren

Schutz vor Starkregen und Überschwemmung

Mit dem Klimawandel werden Starkniederschläge intensiver und häufiger. Kann Wasser bei starkem Regen nicht unmittelbar versickern, führt das schnell zu Überschwemmungen.

von Lukas Weibel

Kommunikation Naturgefahren-Prävention, Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG

Gebäudeschäden durch Naturgefahren haben sich während der letzten Jahre mehr als verdoppelt. Dabei sind Überschwemmungen für über einen Drittel der Schäden verantwortlich. Die klimabedingt immer häufigeren und intensiveren Starkregenereignisse und die heutige Bauweise tragen wesentlich zur Erhöhung der Gebäudeschäden bei.

Gefährdung durch Hochwasser nimmt zu

Gewitter können jederzeit und überall grosse Niederschlagsmengen bringen und enorme Schäden verursachen. Dabei sind über die Hälfte aller Überschwemmungsschäden nicht auf ausufernde Flüsse, Bäche und Seen, sondern auf Oberflächenabfluss zurückzuführen. Das zeigte sich im Sommer 2024 auch in der Gemeinde Nottwil. Die Wassermassen liefen über Hänge und Wiesen ab und richteten in mehreren Wohnquartieren grossen Schaden an. Das Wasser drang über undichte Türen und Fenster, Lichtschächte und Lüftungsöffnungen sowie Treppenabgänge in die Gebäude ein. Dabei wurden vor allem ebenerdige Wohnungen, Keller, Tiefgaragen und Einstellhallen überschwemmt. Die Gesamtschadensumme beläuft sich auf 2,7 Mio. Franken.

Um Schäden zu verringern oder zu vermeiden, sollten Gebäude möglichst wetterfest und schadensicher gebaut und unterhalten werden. Starkregenereignisse treten in der gesamten Schweiz auf. Es geht also nicht nur darum, Bauten in Gewässernähe vor Hochwasser zu schützen. Rund zwei Drittel aller Gebäude sind auch potenziell von Oberflächenabfluss betroffen. Die Kenntnis der Abflusswege von Regenwasser ist deshalb für die Planung und Umsetzung von Schutzmassnahmen entscheidend.

Gefährdungskarte Oberflächenabfluss

Die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss zeigt schweizweit mögliche Abflusswege und überschwemmte Bereiche im Fall eines Gewitters auf.

Mittels Eingabe des Gebäudestandorts kann mit dem Naturgefahren-Check auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch die lokale Gefährdung für alle Naturgefahren abgerufen werden. Die Plattform greift dabei unter anderem auf die kantonalen Hochwasser-Gefahrenkarten sowie die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss zu und liefert eine umfassende Übersicht zur Gefährdung am Standort. Zusätzlich werden zur Situation passende Empfehlungen für Schutzmassnahmen aufgeführt.

Schutzmassnahmen gegen Hochwasser

Ein zuverlässiger Hochwasserschutz setzt auf den permanenten Schutz sämtlicher Gebäudeöffnungen im überschwemmungsgefährdeten Bereich, wobei man auch Lüftungsöffnungen oder Leitungsdurchführungen nicht vergessen darf. Wird dies frühzeitig in der Planung berücksichtigt, lässt sich bei einer Gefährdung durch Hochwasser oder Oberflächenabfluss die Höhenlage des Erdgeschosses und der Gebäudeöffnungen so wählen, dass ein zuverlässiger Schutz erreicht wird. Liegen sämtliche Fenster, Türen, Lichtschächte und Lüftungsöffnungen über der maximalen Überschwemmungshöhe, ist ein permanenter Schutz möglich. Ausserdem lässt sich das Terrain um das Gebäude herum so gestalten, dass Wasser schadlos um das eigene und benachbarte Gebäude abfliessen kann. Der Blick über Parzellengrenzen hinaus ist deshalb ein wichtiger Bestandteil bei der Planung und minimiert die Nachbargefährdung. Dies gilt besonders beim Schutz vor Überflutung von gefährdeten Punkten wie Garageneinfahrten, Zugängen und sonstigen Öffnungen.

Überschwemmungsschäden minimieren

Keller und Untergeschosse sind besonders häufig von Überschwemmungen betroffen. Um Schäden zu minimieren, reicht es schon aus, wenn im Keller Gegenstände und technische Installationen erhöht platziert werden. Dadurch gelangt das Wasser langsamer an wertvolle Dinge. Bei einer Überschwemmung ist aber Vorsicht geboten. Es kann gefährlich sein, im Keller etwas retten zu wollen. Das eintretende Wasser kann unter Strom stehen, wenn etwa ein Stromanschluss oder ein Verteilerschrank im Keller bereits unter Wasser steht. Ausserdem können Türen schon bei einem geringen Wasserstand von etwa 20 Zentimetern wegen des Wasserdrucks kaum mehr geöffnet werden.

Am grössten ist der Handlungsspielraum für Schutzmassnahmen bei Neubauten. Doch auch bestehende Gebäude lassen sich mit einfachen Massnahmen schützen. Nach dem Ereignis in der Gemeinde Nottwil haben die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer diverse Massnahmen umgesetzt, darunter erhöhte Lichtschächte und Lüftungsöffnungen sowie Schutzmauern. Eine kleine Anhöhe vor der Garageneinfahrt kann bereits ausreichen, um bei Starkregen eine Überschwemmung der Garage zu verhindern und ist permanent wirksam. Mit einer guten Planung lassen sich Schutzmassnahmen nahtlos in die Umgebung einfügen, ohne dass das Gesamtbild gestört wird.