Bundespolitik

Wohneigentumsförderung kommt auf die Agenda

von aNR Hans Egloff

Präsident HEV Schweiz

HEV_17561_274.jpg

Der Erwerb von Wohneigentum ist in den vergangenen Jahren schwieriger geworden. Die Wohneigentumsquote ist nach einem Höhepunkt im Jahr 2015 von 38,4 Prozent 2021 wieder auf 36,3 Prozent gesunken. Die Analysen zeigen, dass zwischen 2008 und 2020 der Anteil von Einzelpersonen, kinderlosen Paaren und älteren Menschen unter den Wohneigentümern überproportional zugenommen hat. Weiter zeigt sich, dass der Erwerb von Wohneigentum ohne Vermögen oder familiäre Unterstützung (z. B. Erbschaftsvorbezug) schwieriger geworden ist. Insbesondere für junge Familien ist der Traum vom Eigenheim kaum noch realisierbar.

Im Laufe der Wintersession wird der Ständerat darüber debattieren. Sowohl Heidi Zʼgraggen (Die Mitte, Ständerätin UR) als auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) haben ein Postulat zum Thema eingereicht. Beide fordern den Bundesrat auf, Folgendes zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten:

Kann die 2003 sistierte direkte Eigentumsförderung im Gesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (WFG; SR 842) reaktiviert werden?

Könnte die Vergabe zinsloser respektive zinsgünstiger Darlehen oder von Bürgschaften des Bundes an Privatpersonen zum Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum mit klaren Rahmenbedingungen ergänzt und präzisiert werden?

Können ausserhalb des WFG die Eigenmittelvorschriften und damit die Tragbarkeit für Hypotheken für selbstbewohntes Wohneigentum für Private allenfalls erleichtert werden – ohne dabei die Finanzmarktstabilität zu gefährden?

Wie könnten angebotsseitige Massnahmen der Kantone allenfalls unterstützt werden?

Welche Massnahmen würden namentlich zu einem effizienten Ressourcenverbrauch beim Wohnen und zu einem ausgewogenen Verhältnis von Angebot und Nachfrage beitragen?

Der HEV Schweiz unterstützt beide Postulate. Die Förderungen des Bundes im Wohnungsbau sind heute ausschliesslich auf den gemeinnützigen Mietwohnungsbau ausgerichtet. So hat der Bund im Februar 2020 einen Rahmenkredit von 250 Millionen Franken zur Aufstockung des Fonds de Roulement für die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus zur Verfügung gestellt. Auch wurde in der Frühlingssession 2021 ein Rahmenkredit in der Höhe von 1,7 Milliarden Franken allein für die Förderung von preisgünstigem Wohnraum durch das Parlament gutgeschrieben. Die Förderung des Erwerbs von Wohn- und Hauseigentum, das dem persönlichen Bedarf von Privatpersonen dient, wird jedoch völlig vernachlässigt, obwohl sie in Art. 108 Abs. 1 der Bundesverfassung ausdrücklich aufgeführt ist. Der Bund muss die Rahmenbedingungen so setzen, dass wieder mehr Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient, gebaut werden kann.

«Insbesondere für junge Familien ist der Traum vom Eigenheim kaum noch realisierbar.»