Aus dem Bundeshaus

Warum das Vorkaufsrecht ein Irrweg ist

von NR Gregor Rutz

Präsident HEV Schweiz

Ein Vorkaufsrecht ist ein schwerwiegender Eingriff ins Privateigentum und löst keine Wohnungsprobleme. Wer glaubt, der Staat könne mit immer neuen Markteingriffen günstigen oder gar zusätzlichen Wohnraum schaffen, verkennt die Realität. Trotzdem tauchen Vorschläge für Vorkaufsrechte zugunsten der öffentlichen Hand regelmässig in Politik und Öffentlichkeit auf – und scheitern erfreulicherweise meist. Zuletzt haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Kanton Zürich ein solches Ansinnen deutlich verworfen. Gut so.

Die Beispiele aus dem In- und Ausland sind eindeutig. Ein Blick nach Berlin reicht eigentlich schon: Das Vorkaufsrecht brachte vor allem Kosten und Unsicherheit. Gebaut wurde trotzdem nicht – kein einziges Haus. Investitionen blieben aus, Verfahren dauerten ewig, und am Ende stand nur ein Berg an Rechtsstreitigkeiten. Auch Stockholm zeigt, wie wenig staatliche Bodenpolitik bewirkt. Trotz jahrzehntelanger Eingriffe gehört Stockholm heute zu denjenigen Städten, mit den angespanntesten Wohnungsmärkten Europas: lange Wartelisten, hohe Preise, aber kein spürbarer Effekt auf das Angebot. Und in der Schweiz? Der Kanton Waadt hat 2023 ein Vorkaufsrecht eingeführt – doch bis heute ist kein Beitrag zur Wohnraumerweiterung erkennbar. Eine Entlastung des Marktes erst recht nicht.

Ein gesetzliches Vorkaufsrecht ist zudem eine klare Beschneidung des freien Verfügungsrechts der Eigentümer und damit eine Missachtung des Privateigentums, das zu den Grundpfeilern unseres Wohlstands und unserer Demokratie gehört. Gemeinden und Kantone können Liegenschaften bereits heute zu marktüblichen Preisen erwerben. Doch Wohnungsbau und -vermietung sind nicht Aufgaben des Staates.

Aufgabe des Staates ist es vielmehr, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit bedarfsgerecht – in Menge und Qualität – gebaut werden kann. Wo Behörden jedoch immer neue Rechte beanspruchen, zusätzliche Gesetze verabschieden und alles bis ins Detail regulieren wollen, entsteht kein neuer Wohnraum. Das Gegenteil ist der Fall: Die Kosten steigen, Verzögerungen nehmen zu, und die Planungssicherheit schwindet.

Ein Vorkaufsrecht zugunsten der öffentlichen Hand würde überdies die Rechtssicherheit untergraben. Ein Kaufvertrag wäre faktisch kein verbindlicher Vertrag mehr, sondern bloss eine Absichtserklärung, die in der Schwebe bleibt, bis die Behörden entschieden haben, ob sie dem Käufer das Grundstück wegschnappen wollen. Zahlreiche Studien bestätigen, dass politische und regulatorische Unsicherheit die Investitionstätigkeit deutlich senkt: Je unklarer die Rahmenbedingungen, desto höher das Risiko und desto geringer die Bereitschaft, Kapital in neue Wohnprojekte zu investieren.

Ein Vorkaufsrecht ist aus all den genannten Gründen keine soziale Massnahme, sondern ein ideologisch motiviertes Instrument. Es verteuert das Wohnen, lähmt Investitionen, schwächt die Rechtssicherheit, und untergräbt das Privateigentum.

Der Hauseigentümerverband Schweiz wird sich auch künftig entschieden gegen solche Vorkaufsrechte einsetzen und darauf hinwirken, dass verlässliche Rahmenbedingungen für Eigentum, Investitionen und Wohnungsbau bestehen bleiben oder wiederhergestellt werden.

«Doch Wohnungsbau und -vermietung sind nicht Aufgaben des Staates.»