Vorsorge und Steuern

Vorsorgen und Steuern sparen in der 2. und 3. Säule

Vorsorge Darauf muss man bei Einzahlungen in die 2. und 3. Säule achten, damit man steuerlich maximal profitiert.

von Karim Bencharif

Product Owner Saving bei Zurich Schweiz

Der Schweizer Gesetzgeber möchte die Bürgerinnen und Bürger ermutigen, auch privat vorzusorgen. Deshalb werden Steuervorteile für die Vorsorge gewährt. Spätestens zum Ende des Jahres ist es ratsam, sich diese wieder einmal ins Gedächtnis zu rufen – und allenfalls noch Möglichkeiten zur Reduzierung der Steuerlast auszuschöpfen. Idealerweise, und um den Zinseszins-Vorteil optimal zu nutzen, kann ein Einzahlen Anfang Jahr über die Jahre nochmals einen deutlichen Vermögensvorteil bringen.

2. Säule: steuerlich attraktive Einkaufsmöglichkeiten

In der 2. Säule, der beruflichen Vorsorge, können unter gewissen Bedingungen freiwillig zusätzliche Beiträge an die Pensionskasse geleistet werden, als sogenannten Einkauf. Dadurch erhöht sich das Altersguthaben. Gleichzeitig können die Beiträge im Jahr der Einzahlung vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, wobei allfällige Vorbezüge – z.B. für die Finanzierung von Wohneigentum – vorab vollständig zurückbezahlt werden müssen.

Einkaufspotenzial gibt es in der Regel bei fehlenden BVG-Beitragsjahren oder wenn sich der Lohn spürbar erhöht hat. Das Einkaufspotenzial ist auf dem Vorsorgeausweis ersichtlich. Auch im Hinblick auf eine Frühpensionierung kann ein Einkauf interessant sein. Steuerbegünstigte Einkäufe sind bis drei Jahre vor einem Kapitalbezug möglich. Steuerlich ist es oft sinnvoll, die Einkäufe über mehrere Jahre zu staffeln, um so die Progression zu brechen. Ob, wann und in welcher Staffelung ein Einkauf in die Pensionskasse sinnvoll ist, hängt von vielen persönlichen Faktoren ab und auch davon, ob die Pensionskasse solide und gut finanziert ist – eine Beratung lohnt sich in jedem Fall.

Säule 3a: Steuervorteile bei der Einzahlung

Die gebundene Vorsorge in der Säule 3a ermöglicht es ebenfalls, steuerbegünstigt und individuell für die Altersvorsorge zu sparen – im Rahmen einer Versicherungslösung können zusätzlich Lebensrisiken wie Todesfall oder Erwerbsunfähigkeit abgesichert werden. Jede in der Schweiz wohnhafte Person ab 18 Jahren mit einem AHV-pflichtigen Einkommen sollte diese Möglichkeit der privaten Vorsorge nutzen. Die Vorsorgebeiträge aus der Säule 3a werden in der Steuererklärung direkt vom Einkommen abgezogen. Der Maximalbeitrag liegt im Jahr 2022 bei 6883 Franken für Angestellte und bei Selbständigerwerbenden ohne 2. Säule bei 20 Prozent des Einkommens und maximal 34 416 Franken. Ab 2023 gelten neue Maximalbeträge: 7056 Franken für Angestellte respektive 35 280 Franken für Selbstständigerwerbende ohne 2. Säule.

Das angesparte Kapital aus der Säule 3a kommt frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter zur Auszahlung – in gewissen Fällen kann es früher bezogen werden, u.a. für eine Selbstständigkeit oder beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Weil das angesparte Kapital bei der Auszahlung steuerpflichtig wird, kann es sinnvoll sein, mehrere 3a-Konten bzw. 3a-Versicherungen abzuschliessen und die Auszahlung zu staffeln. Hier gilt: Je höher die Bezüge sind, die in ein einziges Jahr fallen, desto höher ist auch die prozentuale Steuerbelastung. Nach Möglichkeit verteilt man die Bezüge also besser auf mehrere Steuerperioden.

Säule 3b: Steuervorteile bei der Auszahlung

Eine Lebensversicherung im Rahmen der freien Vorsorge (Säule 3b) bietet die Möglichkeit, über die Maximalsumme der Säule 3a hinaus Kapital anzusparen oder sich gegen Lebensrisiken abzusichern – prämienbasiert oder mit einer Einmaleinlage. In der Säule 3b ist die Laufzeit des Vertrags frei wählbar. Läuft er mindestens fünf Jahre, und wird er vor 66 abgeschlossen und wird nach dem 60. Lebensjahr ausbezahlt, ist die Auszahlung des Kapitals steuerfrei. Im Gegensatz zur Säule 3a können in der Säule 3b die Begünstigten frei gewählt werden. Wichtig für Selbstständige: Dient die Versicherung der Familienvorsorge, bleibt das Guthaben aus der Police selbst im Konkursfall für die Angehörigen erhalten und fällt nicht in die Konkursmasse.

Zurich: Steuern sparen mit Lebensversicherungen in der Säule 3a und 3b

Zurich bietet zahlreiche Möglichkeiten, Vorsorgelösungen in der 3. Säule abzuschliessen und so die persönliche Vorsorge mit Steuervorteilen zu verknüpfen. Bei einigen Produkten gibt es Vorzugskonditionen für HEV-Mitglieder. Gerade für Immobilieneigentümer lohnt sich eine umfassende Vorsorgeberatung – auch diese bietet Zurich

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