Viele Teilzeitarbeitende sind in der beruflichen Vorsorge (BVG) kaum oder gar nicht versichert. Deshalb bekommen sie nach der Pensionierung nur eine kleine oder gar keine Rente aus der Pensionskasse. Die Reform der Pensionskassen soll ihre Situation künftig deutlich verbessern. Über diese Reform werden die Schweizerinnen und Schweizer 2024 abstimmen können.
Die wichtigste Massnahme für Teilzeitarbeitende betrifft den Koordinationsabzug. Beträgt der Jahreslohn zum Beispiel 30 000 Franken, dann werden davon derzeit 25 725 Franken abgezogen. So sind nur 4275 Franken überhaupt im BVG versichert, also rund 14 Prozent des Jahreslohns. Die BVG-Reform würde den fixen Koordinationsabzug abschaffen. Neu wären stattdessen immer 80 Prozent des Lohns versichert. Im Beispiel steigt der im BVG versicherte Lohn auf 24 000 Franken und liegt so bei 80 Prozent des Jahreslohnes. Von dieser Massnahme würden vor allem Erwerbstätige mit einem kleinen Pensum profitieren.
Ein Beispiel: Eine 45-jährige Frau arbeitet 40 Prozent. Da mit der Reform der obligatorische Mindestumwandlungssatz von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt werden soll und Kompensationsmassnahmen erst ab Alter 50 vorgesehen sind, bekommt sie eigentlich weniger Rente. Weil aber ihr versicherter Lohn und damit ihre Beiträge durch die Reform steigen, kann sie über 50 000 Franken zusätzlich in der Pensionskasse ansparen. Insgesamt ist ihre jährliche Rente 2752 Franken höher als ohne die Reform.
Nicht auf die Reform warten
Müssen sich Teilzeitarbeitende also keine Sorgen mehr machen? Achtung: Es ist offen, ob die BVG-Reform angenommen oder abgelehnt wird. Und auch bei einem Ja kann es Jahre dauern, bis sie in Kraft tritt. Dazu kommt, dass man je nach Alter trotz der Reform zu wenig in der Pensionskasse ansparen kann. Die Reform wird nicht alle Vorsorgelücken schliessen können.
Je nach Situation kann die Rente sogar sinken. Ein Beispiel: Ein 60-Jähriger arbeitet 80 Prozent. Er gehört zur Übergangsgeneration und bekommt deshalb einen Rentenzuschlag von 500 Franken pro Jahr ausbezahlt. Wegen der Reform spart er aber rund 7000 Franken weniger in der Pensionskasse an. Insgesamt sinkt seine jährliche Rente um 1723 Franken (Tabelle).
Wer Teilzeit arbeitet, sollte nicht auf die Reform warten und stattdessen Vorsorgelücken möglichst selbst schliessen. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber den Koordinationsabzug an den Beschäftigungsgrad anpasst. Teilzeitarbeitende sollten ihren Arbeitgeber darauf ansprechen. Verpflichtet ist er zwar nicht, viele Firmen kommen ihren Teilzeitangestellten aber freiwillig entgegen. Wer kann, sollte zudem freiwillig in die Säule 3a und in die Pensionskasse einzahlen. Diese Beträge darf man vom steuerbaren Einkommen abziehen, und sie verbessern die Leistungen im Alter.
Tabelle: Je nach Situation bekämen Teilzeitarbeitende nach der Reform mehr oder weniger Rente
Frei gewählte Beispiele: Pensionierung mit 65; aktuelles Kapital zu je 50 Prozent obligatorisch und überobligatorisch; Sparbeiträge: Lohnteile bis 88 200 Franken gemäss Obligatorium, Lohnteile ab 88 200 Franken 10 Prozent; Verzinsung: 1 Prozent auf dem gesamten Kapital; jährliche Lohnerhöhung 1 Prozent; Rente: gesplitteter Umwandlungssatz (6 bzw. 6,8 Prozent im Obligatorium; 5 Prozent im Überobligatorium); Angaben in Franken.
| Alter | Pensum | Lohn1 | Kapital aktuell | Kapital mit 65 ohne Reform | Kapital mit 65 mit Reform | Rente pro Jahr ab 65 ohne Reform | Rente pro Jahr ab 65 mit Reform | davon Zuschlag |
Differerenz |
1 | 45 | 40% | 30 000 | 64 000 | 104 655 | 159 277 | 6414 | 9166 | 0 | 2752 |
2 | 50 | 60% | 55 000 | 120 000 | 230 342 | 245 528 | 14 409 | 15 135 | 1100 | 726 |
3 | 50 | 80% | 75 000 | 160 000 | 335 404 | 330 589 | 21 136 | 19 607 | 700 | –1529 |
4 | 55 | 40% | 50 000 | 120 000 | 182 541 | 193 801 | 11 220 | 12 765 | 1800 | 1545 |
5 | 60 | 30% | 45 000 | 120 000 | 144 645 | 152 344 | 8701 | 10 910 | 2400 | 2209 |
6 | 60 | 80% | 110 000 | 320 000 | 405 929 | 398 955 | 24 356 | 22 633 | 500 | –1723 |
Lesebeispiel: Eine 50-jährige Frau arbeitet 80 Prozent und verdient 75 000 Franken pro Jahr. Obwohl sie wegen der Reform 700 Franken Zuschlag pro Jahr erhält, sinkt ihre jährliche Rente um 1529 Franken.
1 Effektiver Lohn bei entsprechendem Pensum. Quelle VZ VermögensZentrum