Die Volksinitiative mit dem irreführenden Titel «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» verlangt die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer für natürliche Personen auf Bundesebene. Gemäss dem Wortlaut der Volksinitiative sollen Erbschaften und Schenkungen von natürlichen Personen künftig mit einem Steuersatz von 50 Prozent besteuert werden, sobald ein einmaliger Freibetrag von 50 Millionen Franken der Erbschaft und aller Schenkungen überschritten ist. Der Ertrag soll zur «sozial gerechten» Bekämpfung der Klimakrise und für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft verwendet werden. Zwei Drittel der Einnahmen sollen dem Bund zur Verfügung stehen. Die Kantone sollen ein Drittel erhalten, allerdings zweckgebunden, was einen Eingriff in die Finanzautonomie der Kantone darstellt.
Immobilieneigentümer wären von dieser Vorlage besonders betroffen. Sie zahlen bereits heute Einkommens- oder Gewinnsteuer, Vermögens- oder Kapitalsteuer, bei Veräusserungen von Immobilien eine Grundstückgewinnsteuer und je nach Kanton und / oder Gemeinde noch eine Liegenschaftssteuer sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern: eine steuerliche Mehrfachbelastung. Mit der Volksinitiative würde eine weitere steuerliche Belastung eingeführt werden.
Eine Annahme der Volksinitiative würde je nach konkreter Ausgestaltung zu einer massiven Doppelbesteuerung führen, denn die kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern würden nicht durch die neue Bundessteuer ersetzt, sondern ergänzt. So wäre es möglich, dass Erbschaften und Schenkungen zum einen auf Bundesebene mit 50 Prozent besteuert würden, und zusätzlich noch eine Steuerpflicht auf kantonaler Ebene bestünde.
Für viele Hauseigentümer stellt ihre Liegenschaft den grössten Teil des Vermögens und damit auch der möglichen Erbmasse dar. Liegenschaften sind aber illiquide Vermögenswerte, d. h. eine Besteuerung in Höhe von 50 Prozent würde in den betroffenen Fällen häufig zu einer erzwungenen Veräusserung der Immobilien führen. Zu beachten ist auch, dass – anders als die Ausgestaltung der kantonalen Erbschaftssteuern – hier weder eine progressive Ausgestaltung noch Ausnahmen für direkte Angehörige (z. B. Ehegatten, Kinder) vorgesehen sind.
Es ist nicht die erste Volksinitiative mit dem Ansinnen, eine Erbschaftssteuer auf Bundesebene einzuführen, um irgendein Anliegen der jeweiligen Initianten mit den Erträgen zu finanzieren. So wurde dem Stimmvolk vor zehn Jahren die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV» zum Entscheid vorgelegt. Die Initiative für eine neue Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene wurde 2015 von Volk und Ständen mit deutlicher Mehrheit verworfen. Zusammen mit dem Hauseigentümerverband werde ich mich auch gegen das neuerliche Begehren für eine solche zusätzliche Steuerbelastung der Haus- und Stockwerkeigentümer einsetzen.
«Immobilien-eigentümer wären von dieser Vorlage besonders betroffen.»