Aus dem Bundeshaus

Immobilienbranche unter Generalverdacht?

von NR Gregor Rutz

Präsident HEV Schweiz

Die Groupe d’action financière (GAFI) ist ein internationales Gremium, das Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung bekämpfen soll. Doch mit der Globalisierung sind nicht nur neue Formen von Kriminalität entstanden – auch die weltweite Konkurrenz unter den Finanzplätzen hat sich verschärft. Kapitalströme sind heute nahezu grenzenlos: In wenigen Sekunden kann Geld von New York nach London, Hongkong oder Singapur verschoben werden. Unternehmen können frei entscheiden, wo sie Kapital aufnehmen, und Investoren vergleichen weltweit Steuern, Regulierung und Rendite.

Dies alles, aber auch die zunehmende Regulierungswut, setzt den Finanzplatz Schweiz unter Druck. Den USA oder der EU geht es nur vordergründig um die Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften: Hauptziel ist die Schwächung des Standorts Schweiz, um sich selbst einen Konkurrenzvorteil zu verschaffen. Das neueste derartige Übungsobjekt ist das Bundesgesetz über die Transparenz von juristischen Personen (TJPG).

National- und Ständerat haben weitere Verschärfungen der Geldwäscherei-Bestimmungen bereits vor einigen Jahren nach intensiver Diskussion verworfen. Trotzdem brachte der Bundesrat auf internationalen Druck hin eine fast identische Vorlage nochmals ins Parlament. Regulierungsbedarf bestünde nicht: Die Schweiz hat gute Standards, die auch in internationalen Prüfungen immer gut abschnitten. Doch die Bekämpfung von Geldwäscherei ist mittlerweile zu einer eigenständigen, umfangreichen Staatstätigkeit geworden. Das Verhalten von Personen und Firmen soll immer enger überwacht werden. Dass private Unternehmen zunehmend zu Gehilfen staatlicher Organe werden, wirft Fragen auf und führt zu einer gewaltigen Bürokratie, die kleinere Firmen besonders benachteiligt.

Da die Behörden auch in der Immobilienbranche Geldwäscherei vermuten, soll nun auch das ganze Immobiliengeschäft von den neuen Regelungen erfasst werden. Der HEV Schweiz hat sich hierzu frühzeitig kritisch in die Diskussion eingebracht. Obwohl das Parlament diverse Anträge des Bundesrats verwarf, formulierte die Verwaltung nun eine Verordnung zum TJPG, die weit über den Auftrag des Gesetzgebers hinausgeht.

Die neuen Bestimmungen zur Verschärfung der Geldwäschereibekämpfung schiessen weit über das Ziel hinaus und treffen Grundeigentümer sowie Personen, die beruflich mit Immobilien zu tun haben, ohne selbst an Transaktionen beteiligt zu sein. Besonders absurd wird es bei Beratertätigkeiten. Immobilienmakler sollen künftig ähnlich wie Banken behandelt werden. Auch Architekten, Bewerter, selbst Marketingfachleute könnten plötzlich unter das Geldwäschereigesetz fallen – obwohl sie weder Vertragspartei sind noch je Geld aus der Immobilientransaktion sehen. Ebenso ist nicht ersichtlich, warum bereits kleine Beteiligungen von Immobiliengesellschaften meldepflichtig sein sollen. Geldwäscherei findet kaum über Streubesitz statt.

Dass der Bundesrat die neuen Regeln bereits in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft setzen will, zeigt, wie hektisch hier reguliert wird. Kämpfen wir für Rechtssicherheit und Augenmass bei der Regulierung: Dies schafft Stabilität und ein gutes Investitionsklima!

«Die Schweiz hat gute Standards, die auch in internationalen Prüfungen immer gut abschnitten.»