«Können wir uns das leisten?» Diese Frage stellen sich viele, die Wohneigentum kaufen möchten. Prinzipiell geht es bei der Tragbarkeit immer darum, dass das Gesamteinkommen ausreicht, um die Hypothekarzinsen sowie die Nebenkosten bezahlen zu können und gegebenenfalls die Hypothek zu amortisieren. Bei der Immobilienfinanzierung wird die Tragbarkeit mit einem Zins berechnet, der höher als der aktuelle Marktzins ist. Bei stark steigenden Zinsen ist dieses «Polster» jedoch schnell aufgebraucht, und die Zinslast bedroht die Finanzierbarkeit. Das gilt insbesondere, falls zu einem späteren Zeitpunkt das Einkommen unerwartet sinkt.
Tragbarkeit einer Hypothek
Alle Ereignisse, die das Einkommen reduzieren, können also die Tragbarkeit einer Hypothek infrage stellen. Das kann eine längerfristige Arbeitslosigkeit sein, ein Unfall oder eine dauerhafte Erkrankung, die in einer Erwerbsunfähigkeit endet, eine Insolvenz, eine längere Erwerbspause oder ein deutlich reduziertes Stellenpensum. Auch eine Scheidung ist häufig ein Grund, weshalb eine Immobilie verkauft werden muss.
Individueller Schutz
Gegen Ereignisse wie eine Scheidung kann man sich zwar nicht versichern, wohl aber gegen die finanziellen Folgen bei einer Erwerbsunfähigkeit oder bei einem Todesfall. Für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer ist dies besonders wichtig: Die Leistungen aus der ersten und zweiten Säule bieten ihnen einen gewissen Schutz vor diesen Lebensrisiken. Doch es hängt sehr von der individuellen Situation ab, wie gut dieser Schutz ist. Oft gerät das Finanzierungskonzept dann gefährlich ins Wanken. Deshalb ist es in den meisten Fällen sinnvoll, als Wohneigentümerin oder -eigentümer zusätzlich privat, in der dritten Säule, vorzusorgen.
Einkommenslücke schliessen
Wird jemand wegen einer Erkrankung oder durch einen Unfall erwerbsunfähig, schliesst eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung die Einkommenslücke: Sie zahlt eine Rente, welche die Leistungen aus erster und zweiter Säule ergänzt. Die Höhe der versicherten Rente lässt sich individuell so bestimmen, dass die Hypothek im Fall der Fälle tragbar bleibt.
Konkubinatspartner
Im Todesfall sieht die finanzielle Situation für die Hinterbliebenen meist noch kritischer aus. Das gilt insbesondere für Personen, die im Konkubinat leben: Hinterbliebene Konkubinatspartner erhalten aus der ersten Säule überhaupt keine Leistungen und Verheiratete nur unter gewissen Voraussetzungen.
In der zweiten Säule können sich zwar je nach Pensionskasse auch Konkubinatspartner absichern. Dennoch sind die Gesamtleistungen im Todesfall meist markant tiefer als das vorherige Einkommen. In der Folge ist die Weiterführung der Hypothek und somit auch der Verbleib in der Immobilie ernsthaft in Gefahr. Hier lohnt sich unbedingt eine Beratung.
Erbschaft nicht vergessen
Im Todesfall muss unter Umständen zusätzlich auch noch das Thema Erbschaft berücksichtigt werden: Wenn beispielsweise noch Ansprüche von Kindern bestehen, sind oft nicht genügend finanzielle Mittel vorhanden, um diese auszuzahlen. Auch das kann ein Grund sein, weshalb eine Immobilie verkauft werden muss.
Eine Todesfallversicherung zahlt im Fall der Fälle ein vorher definiertes Kapital an die begünstigte Person. Die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer entscheidet beim Vertragsabschluss, wie hoch das Kapital sein soll und bestimmt die Person, die es erhalten soll. Die begünstigte Person erhält im Todesfall das Geld unabhängig vom Erbe ausbezahlt. Falls erforderlich, kann das Geld für Hypothekarzinsen oder zur Tilgung der Hypothek genutzt werden. Manchmal verlangen die Banken auch, eine Lebensversicherung abzuschliessen und diese zur Sicherstellung der Tragbarkeit an sie zu verpfänden. So lässt sich sicherstellen, dass die Hinterbliebenen in der vertrauten Umgebung bleiben können.
Je früher, desto besser
Eine Todesfallversicherung kann auch noch nach Abschluss einer Hypothek abgeschlossen werden. Es lohnt sich gleichwohl, früh zu handeln, weil statistisch gesehen das Todesfallrisiko mit dem zunehmenden Lebensalter steigt und die Prämie entsprechend höher wird. Bei schwerwiegenden Vorerkrankungen ist es schlimmstenfalls nicht mehr möglich, einen Versicherungsschutz zu erhalten.
Beratung empfehlenswert
Deshalb empfiehlt es sich für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer, sich individuell beraten zu lassen. So finden sie heraus, welchen Schutz sie benötigen, damit sie bei Erwerbsunfähigkeit oder bei einem Todesfall ihre Immobilie halten können. Übrigens: Wer die Versicherung in der Säule 3a abschliesst, kann die Prämie Jahr für Jahr vom steuerbaren Einkommen abziehen und erhält dadurch indirekt einen Beitrag an die Prämien.
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