Bundespolitik

Ein Vorkaufsrecht für Gemeinden? Nein, danke!

von aNR Hans Egloff

Präsident HEV Schweiz

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Nationalrätin Gabriela Suter verlangt mit ihrer Initiative, dass die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um den Gemeinden ein fakultatives Vorkaufsrecht zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus unter gewissen Bedingungen zu ermöglichen.

Der HEV Schweiz lehnt diese parlamentarische Initiative entschieden ab. Bereits heute steht Gemeinden und Kantonen die Möglichkeit offen, Eigentum zu marktüblichen Preisen zu erwerben. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht würde nicht nur eine krasse Beschneidung des freien Verfügungsrechts des Eigentümers bedeuten, sondern auch eine unerhörte Geringschätzung der Institution «Privateigentum».

Die Preise könnten dadurch in die Höhe getrieben werden. Um dem unerwünschten Vorkaufsrecht zuvorzukommen, könnte der Verkaufswillige versucht sein, den Preis von Anfang an so hoch anzusetzen, dass der Vorkaufsberechtigte abgeschreckt wird. Genauso wird der Kaufinteressent eher bereit sein, einen höheren Kaufpreis zu offerieren, um so die Gefahr vergeblicher Verkaufsverhandlungen aufgrund der Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Staat zu verringern. Verkäufe zu Freundschaftspreisen an Verwandte und Bekannte würden nicht mehr vorkommen.

Die Einführung eines generellen Vorkaufsrechts würde zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Rechtssicherheit im Grundstückshandel führen. Ein zwischen Grundeigentümer und Kaufinteressenten abgeschlossener Vertrag wäre kein eigentlicher Kaufvertrag mehr, auf den sich beide Parteien verlassen könnten, sondern nur noch eine für beide Seiten bindende Kaufabsichtserklärung. Der eigentliche Kaufvertrag hinge jedes Mal in der Schwebe, bis sich die Gemeinde oder der Kanton über die Ausübung des Vorkaufsrechts entschieden hat.

Zuwanderung trägt sicherlich zur Wohnungsnot bei, vor allem in attraktiven Regionen, in denen die Nachfrage nach Wohnraum das Angebot übersteigt. Um die Wohnungsnot zu lindern, bedarf es mehr Wohnungen. Ein Vorkaufsrecht für Gemeinden garantiert nicht mehr Wohnraum, da zusätzliche finanzielle und bürokratische Hürden bestehen. Private Investoren arbeiten in der Regel effizienter und können mehr Wohnraum in kürzerer Zeit schaffen. Ein Vorkaufsrecht für Gemeinden löst keine Probleme, schafft jedoch mit Sicherheit neue.

Darüber hinaus lehnt der HEV Schweiz eine zusätzliche Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus, wie es die Motionärin explizit verlangt, ab. Im Gegensatz zu selbstbewohntem Eigentum wird der gemeinnützige Mietwohnungsbau bereits heute massiv gefördert. Eine Wohneigentumsförderung, die das Wohneigentum weiteren Bevölkerungsschichten zugänglich macht, findet hingegen nicht statt. Dabei ist eine Durchmischung der Wohnformen genauso wichtig wie die soziale Durchmischung der Bewohner. Die zusehends einseitige Förderung des bereits stark subventionierten gemeinnützigen Wohnraums kann der HEV Schweiz nicht unterstützen.

«Ein Vorkaufsrecht für Gemeinden garantiert nicht mehr Wohnraum.»