Meier meint

«Zukunftstag»

von Markus Meier

Direktor HEV Schweiz

Alle vier Jahre im Frühherbst gedeiht im ganzen Land eine besondere Art von «Kopf-Salat». Von Plakatwänden, Kandelabern, aus Inseraten, Broschüren und von Bildschirmen strahlen sie uns überall entgegen: die Kandidatinnen und Kandidaten, die am 22. Oktober in den National- oder den Ständerat gewählt werden wollen. Selbstverständlich zeigen sich alle nur von ihrer besten Seite und versprechen in ihren Slogans die ganze Farbpalette: vom «Blauen vom Himmel» bis zur «goldenen Zukunft» – die natürlich nur kommt, wenn wir ihren Namen auf unseren Wahlzettel schreiben und in die Wahlurne werfen.

Das Angebot ist so gross wie noch nie. 5909 Personen bewerben sich für einen der 200 Nationalratssitze, die für die nächsten vier Jahre zu vergeben sind. Im Durchschnitt ringen somit 30 Bewerber um einen Stuhl in der grossen Kammer unter der Bundeshauskuppel. Das sind deutlich mehr Kandidaturen als bei den letzten Wahlen 2019. Damals standen «nur» 4652 Damen und Herren zur Wahl. Aber auch für die 46 Sitze im Ständerat steht mit rund 200 Kandidatinnen und Kandidaten eine üppige Auswahl parat.

Eines jedoch zeigt sich gegenüber 2019 und auch allen vorherigen Wahlen unverändert: unsere direkte Demokratie und unser direktes Wahlrecht, worum wir weltweit beneidet werden. Manch Erdenbürger würde das politische Geschehen in seinem Land wohl gerne so direkt mitbestimmen dürfen, wie wir das bei uns tun können. Als Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind wir diesbezüglich privilegiert. Das muss uns immer wieder von Neuem bewusst werden. Das Bewusstsein allein bewegt aber noch rein gar nichts. Wir müssen von diesem – im wahrsten Sinn des Wortes – entscheidenden Recht auch Gebrauch machen!

Wem geben Sie persönlich am 22. Oktober Ihre Stimme? Das liegt einzig und allein bei Ihnen. Gerade Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer tun aber gut daran, Persönlichkeiten nach Bern zu wählen, die im Bundeshaus aktiv und engagiert die Interessen für das Grund- und Wohneigentum wahrnehmen. Deshalb ist es matchentscheidend, dass auch Sie an den Wahlen teilnehmen. Die Abgabe des Wahlzettels ist eine wichtige Handlung mit 1460 Tagen Wirkung! Sie, liebe Leserinnen und Leser, entscheiden mit, wie die Schweizer Politik mit Ihnen und Ihrem Eigentum in den nächsten vier Jahren umgehen wird.

«Die Abgabe des Wahlzettels ist eine wichtige Handlung mit 1460 Tagen Wirkung!»