Telekommunikation

Zukunftssicherer Anschluss ans Glasfasernetz

Bis Ende 2025 will Swisscom die Abdeckung mit Glasfaseranschlüssen stark erweitern. Dafür findet ein erneuerter und vereinfachter Erschliessungsvertrag Anwendung, auf den sich Swisscom und der HEV Schweiz geeinigt haben.

von Said Rassouli

Senior Communication Consultant IT, Network & Infrastructure bei Swisscom

Der Anschluss an die digitale Welt ist für einen Grossteil der Bevölkerung schlicht unverzichtbar. Ein leistungsstarkes Telekommunikationsnetz gehört heute deshalb zu den zentralen Infrastrukturen im Standortwettbewerb. Mit ihren Investitionen von jährlich rund 1,7 Milliarden Franken in die IT und Infrastruktur leistet Swisscom einen wichtigen Beitrag zur Standortattraktivität der Schweiz.

Schweizweite Ausbauplanung

Ende 2021 konnte Swisscom den erfolgreichen Abschluss ihrer Netzbaustrategie 2021 vermelden. Innerhalb von rund fünf Jahren hat das Unternehmen die Netzinfrastruktur in jeder Schweizer Gemeinde modernisiert und so eine Minimalbandbreite von 80 Mbit/s für rund 90 Prozent aller Wohnungen und Geschäfte in der Schweiz sichergestellt – in den meisten Fällen steht der Bevölkerung sogar deutlich mehr zur Verfügung.

Im Rahmen ihrer Netzstrategie widmet sich Swisscom nun bereits seit über zwei Jahren der nächsten Etappe des schweizweiten Netzausbaus. Diese fokussiert auf eine Direkterschliessung von Gebäuden mit Glasfaser («Fibre to the Home – FTTH»). Bis Ende 2025 sollen 57 Prozent aller Wohnungen und Geschäfte schweizweit über einen Glasfaseranschluss verfügen – Ende 2023 waren es bereits rund 46 Prozent.

Swisscom hat zudem für die Ausbauetappe nach 2025 bereits eine Vision festgelegt, die eine Glasfaserabdeckung von zwischen 75 bis 80 Prozent bis Ende 2030 vorsieht – nach 2030 soll das Glasfasernetz zudem in allen Gemeinden fertiggestellt werden.

Was ist «Fibre to the Home – FTTH» genau?

Bei FTTH werden die Glasfasern bis zur Glasfaser-Steckdose in der Wohnung gezogen – das Signal wird also schlussendlich auf der ganzen Strecke zwischen Kunde und Anbieter nur noch als Lichtwelle über die Glasfasern geführt. Mit dieser Technologie ist heute eine maximale Bandbreite von 10 000 Mbit/s möglich. Dadurch lässt sich beispielsweise ein durchschnittliches Fotoalbum in der Grösse von 1 Gigabyte in rund 0,8 Sekunden herunterladen. Der Ausbau dieser Technologie erfolgt in der Regel nahezu flächendeckend in einer Ortschaft oder einer Gemeinde. Zum Teil geschieht dieser in Zusammenarbeit mit einem lokalen Kooperationspartner, wie beispielsweise in Zürich mit der EWZ.

Vereinfachte Erschliessungsverträge

Um die notwendigen Installationen für den Anschluss von Liegenschaften ans Glasfasernetz auszuführen, benötigt Swisscom Zugang zum Gebäude und bis zur Glasfaser-Steckdose in der Wohnung oder dem Geschäft. Dafür wird zwischen dem Eigentümer und Swisscom nun ein erneuerter und mit dem HEV Schweiz abgestimmter sowie vereinfachter Erschliessungsvertrag abgeschlossen. Ein solcher ist die Basis, um die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Eigentümer und Swisscom für beide Parteien verbindlich zu vereinbaren. Die Neuerung betrifft insbesondere die folgenden Punkte:

Vereinfachung und Individualisierung: Neue Prozesse sorgen dafür, dass die Verträge individueller auf die Ausgangslage bei den Eigentümern angepasst und deshalb schlanker sowie übersichtlicher aufgebaut sind. Zudem werden nun die Pflichten und Kostenbeteiligungen für alle involvierten Parteien in der individuellen Vertragsurkunde transparent aufgeführt.

Kosten: Swisscom und allfällige Kooperationspartner kommen für die Kosten der Erschliessung bis zur Grundstücksgrenze sowie für die Verlegung des Kabels bis zum Eingangspunkt im Gebäude (Building Entry Point – BEP) auf. Die Kosten der Inhouse-Erschliessung (vertikale Gebäudeverkabelung innerhalb der Liegenschaft) sind durch die Partei zu tragen, die den Anschluss initiiert hat. Im regulären Ausbau und im Rahmen der Ersterschliessung fallen für die Eigentümer keine Kosten für die Inhouse-Erschliessung an. Soll ein Gebäude ausserhalb des regulären Ausbaus erschlossen werden, zum Beispiel bei Neu- oder Umbauten sowie verspäteten Erschliessungsbegehren, gehen die Kosten für die Inhouse-Erschliessung zulasten der Eigentümer.

Grundstück- und Gebäudeerschliessung: Es wird neu festgehalten, wer im spezifischen Fall die Verantwortung für die Rohranlage bis zur Liegenschaft trägt.

Inhouse-Erschliessung: Der erneuerte Erschliessungsvertrag hält präzise fest, wer die Inhouse-Erschliessung verantwortet und ob diese bedarfsorientiert erfolgt, das heisst, der Endnutzer einen glasfaserbasierten Fernmeldedienst bestellt (mit einem entsprechenden Abonnement beim Anbieter seiner Wahl). Wünscht der Eigentümer bei der bedarfsorientierten Erschliessung den Vollausbau von Beginn an, hat er die Kosten in der Höhe von 200 Franken pro Wohneinheit zu übernehmen.

Auch andere Anbieter profitieren vom Ausbau

Der Glasfaserausbau kommt auch anderen Anbietern zugute. So profitieren etwa Sunrise, Salt, green.ch und zahlreiche weitere Telekommunikationsunternehmen, die das Swisscom-Netz nutzen, direkt von der Leistungssteigerung. Kunden haben damit die Wahl zwischen verschiedenen attraktiven Angeboten.

Stilllegung des Kupfernetzes

Durch den umfassenden Glasfaserausbau ist Swisscom nun in der Lage, das bestehende rund 150-jährige Kupfernetz in den kommenden Jahren Schritt für Schritt stillzulegen. Sobald das Glasfasernetz im Verlauf der 2030er-Jahre in allen Gemeinden fertiggestellt sein wird, will Swisscom das Kupfernetz komplett stilllegen. Dieser Schritt erlaubt eine Stromeinsparung in der Grössenordnung des jährlichen Verbrauchs einer Schweizer Stadt mit ungefähr 20 000 Einwohnern.