Wer Geld sparen möchte, sollte seine Finanzen schon Anfang Jahr richtig planen. Dieser Fahrplan hilft, an alles zu denken:
Steuern
Reichen Sie Ihre Steuererklärung rechtzeitig ein (siehe Tabelle). Wer mehr Zeit benötigt, kann die Frist verlängern – ohne Nachteile. Allerdings sollten Sie nicht zu lange warten, wenn Sie die abgezogene Verrechnungssteuer so schnell wie möglich zurückbekommen wollen. Wer alle Abzugsmöglichkeiten nutzt, kann das steuerbare Einkommen und damit die Steuerbelastung senken. Die wichtigsten Ansatzpunkte sind die Altersvorsorge, Geldanlagen und Liegenschaften.
Hypotheken
Bei einigen Banken muss man auch Festhypotheken bis zu sechs Monate im Voraus kündigen, obwohl sie einen fixen Ablauftermin haben. Oft nehmen Banken erst kurz bevor die Hypothek abläuft Kontakt mit den Kunden auf. Für den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter ist es dann zu spät. Darum sollten Sie die Anschluss-Finanzierung am besten ein Jahr vor dem Ablauf aufgleisen.
Versicherungen
Viele Versicherungen sind überflüssig oder überteuert – oder beides. Vergleichen Sie rechtzeitig die Prämien und Leistungen. Die Verträge verlängern sich in der Regel automatisch. Wer zu einem günstigeren Anbieter wechseln möchte, muss deshalb selbst aktiv werden und den Wechsel meist bis Ende März oder Ende September einleiten.
Krankenkasse
In der Grundversicherung sind die Leistungen bei allen Krankenkassen identisch. Bei den freiwilligen Zusatzversicherungen gibt es grosse Unterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern. Freiwillige Zusatzversicherungen kann man bis Ende September wechseln, die obligatorische Grundversicherung bis Ende November.
Wertschriften
Überprüfen Sie, ob Ihre Anlagestrategie noch mit Ihrem Risikoprofil übereinstimmt – also Ihrer persönlichen Risikofähigkeit und ‑bereitschaft. Eine klar definierte Anlagestrategie ist entscheidend für den langfristigen Anlageerfolg.
Altersvorsorge
Nutzen Sie Geld, auf das Sie nicht angewiesen sind, für Ihre Altersvorsorge. Einzahlungen in die Säule 3a sind attraktiv: Die Einzahlung geht vom steuerbaren Einkommen weg, das Guthaben versteuert man nicht als Vermögen und die Zinserträge nicht als Einkommen. Der Maximalbeitrag für Einzahlungen in die Säule 3a bleibt 2024 gleich:
● Erwerbstätige mit Pensionskasse können bis zu 7056 Franken in die Säule 3a einzahlen.
● Bei Erwerbstätigen ohne Pensionskasse sind es 20 Prozent des Nettoeinkommens oder maximal 35 280 Franken.
Wer kann, sollte den Zinseszinseffekt für sich nutzen – und bereits Anfang statt Ende Jahr seine jährlichen Sparbeiträge überweisen. Ein Vergleich zeigt: Wer immer schon zu Beginn des Jahres in eine 3a-Lösung mit Wertschriften einzahlt, hat nach 30 Jahren dank des Zinseszinseffekts rund 10 000 Franken mehr in seiner dritten Säule als jemand, der die Sparbeiträge erst Ende Jahr überweist.
Das sind die wichtigsten Termine im Jahr 2024
| Was tun? | Bis wann erledigen? |
Steuern | Steuererklärung einreichen oder Frist verlängern und Gelegenheit nutzen, um Steuern zu optimieren | bis Ende Februar, März oder April |
Hypotheken | Strategie und Laufzeiten überprüfen | jährlich |
Wertschriften | Anlagestrategie überprüfen | jährlich |
Versicherungen | Auto-, Hausrat- und | Termine und Fristen für Kündigung beachten |
Krankenkassen | Zusatzversicherung prüfen | bis Ende September |
| Grundversicherung prüfen | bis Ende November |
Säule 3a | Maximalbetrag überweisen | bis Mitte Dezember |
Pensionskasse | Freiwillige Beiträge einzahlen | bis Mitte Dezember |
Quelle VZ VermögensZentrum