Bundespolitik

Verschärfung der Lex Koller muss verhindert werden

von aNR Hans Egloff

Präsident HEV Schweiz

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Da der Bundesrat wegen «unzureichender Unterstützung der Revision des Bundesgesetzes in der Vernehmlassung» im Juni 2018 bekannt gegeben hatte, die Lex Koller nicht revidieren zu wollen, entschied die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) im Mai 2021 eine neue Motion unter dem Namen «Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland» zu verabschieden. Diese soll den Bundesrat zwingen, das Gespräch in den parlamentarischen Gremien anzuregen und der Bundesversammlung das Thema zu unterbreiten. Der Nationalrat hat die Motion Ende September letzten Jahres angenommen. Am 17. Februar ist nun die Rechtskommission des Ständerates (RK-S) an der Reihe, darüber zu tagen.

Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland – informell nach dem alt Bundesrat Arnold Koller «Lex Koller» genannt – sieht verschiedene Fälle vor, in denen der Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland nicht bewilligungspflichtig ist. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, wirtschaftliche Investitions- und Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen, zum Beispiel für Forschungs- und Produktionsbetriebe, aber auch in Bürogebäuden, Einkaufszentren, Hotels und Restaurants.

Sinnlose Verschärfung

Gerade in diesen schwierigen Zeiten sind die Betriebe auf zusätzliche Liquidität angewiesen. Strengere Regeln, zum Beispiel eine Bewilligungspflicht für den Erwerb von Gewerbe-Immobilien, hätten mehrere tiefgreifende und sehr einschneidende Folgen für den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Wie sich aus dem Vernehmlassungsverfahren bereits herausgestellt hat, ist eine Revision des Bundesgesetzes vollkommen überflüssig. Dies hat auch die Ablehnung einer vorübergehenden Verschärfung der Lex Koller in der Sondersession letzten Jahres im Rahmen des Covid-19-Gesetzes im Spätfrühling gezeigt. Die Regelung trägt seit 25 Jahren zu einer starken Unterstützung des Gewerbes in strukturschwächeren Regionen bei und hat noch nie zu Problemen geführt.

Deshalb setzt sich der HEV Schweiz mit einer breiten Allianz von Verbänden im Parlament gegen die Annahme der Motion ein, denn die Beibehaltung der geltenden unternehmer- und eigentümerfreund-lichen Regelungen ist zu verteidigen.

«ErneuterAngriff auf die Lex Koller»