Bundespolitik

Ständerat erteilt unnötiger Mieter-Forderung eine Absage

von aNR Hans Egloff

Präsident HEV Schweiz

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In der Frühjahrssession behandelte der Ständerat einen Vorstoss vonseiten des Schweizerischen Mieterverbandes, der – wieder einmal – eine Zwangsstundung zulasten der Vermieter forderte. Grundsätzlich ist das Vorgehen nach Gesetz klar: Der Vermieter muss dem Mieter bei einem Zahlungsverzug schriftlich eine Zahlungsfrist setzen und ihm androhen, dass das Mietverhältnis bei unbenutztem Ablauf der Frist gekündigt wird. Diese Frist sollte hinsichtlich der Nebenkosten nun aber von 30 auf 90 Tage ausgeweitet werden. Grund dafür sind die gestiegenen Energiepreise.

Auch Vermieter haben Kosten

Der Vermieter sollte also für Kosten, mit denen er mehrheitlich nichts zu tun hat und die er nicht beeinflussen kann, noch weiter in Vorkasse gehen und dem Mieter einen Zahlungsaufschub gewähren. Dabei stehen die Nebenkosten klar im Zusammenhang mit der konkreten Nutzung des Mietobjekts durch die Mieterinnen und Mieter. Ein Mieter muss diese Kosten tragen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. Der Vermieter hat keinen Einfluss auf die Energiepreise und den Verbrauch der Mieter, ist jedoch für die Kosten gegenüber den Gas-, Heizöl- und anderen Lieferanten vorleistungspflichtig. Das persönliche Verhalten hat einen enorm grossen Einfluss auf den Energieverbrauch, egal ob der Wohnungsnutzer nun Eigentümer oder Mieter ist.

In den meisten Mietverträgen wird in aller Regel eine monatliche Akontozahlung erhoben und jährlich über den effektiven Aufwand abgerechnet. Daraus resultiert dann entweder eine Nachzahlung des Mieters oder eine Rückvergütung des Vermieters. Ein Mieter weiss folglich bereits bei Vertragsabschluss, dass je nach Preisentwicklung und Verbrauch eine mehr oder minder hohe Nachzahlung erforderlich sein kann. Die Vermieter wiederum müssen ihrerseits den Zahlungsfristen gegenüber den Lieferanten vertragsgemäss nachkommen. Andernfalls drohen Lieferausfälle und damit kalte Mietobjekte, was die Mieterinnen und Mieter wiederum als Mangel rügen können.

Vermieter kennen die Problematik

Die Forderungen nach Zwangsstundungen sind nicht neu. Bereits während der Covid-Pandemie gab es diverse derartige Forderungen, die aber allesamt nicht zielführend waren. Dort, wo es Engpässe gab, wurden und werden in aller Regel Lösungen gefunden. Immerhin sind die Vermieter selbst ebenfalls von den steigenden Preisen und damit von höheren Lebenshaltungskosten betroffen und dürften sich der Problematik bewusst sein. Es freut mich daher umso mehr, dass der Ständerat hier erneut festgehalten hat, dass es solche gesetzlichen Eingriffe in privatrechtliche Verträge nicht braucht.

«Der Vermieter hat keinen Einfluss auf die Energiepreise und den Verbrauch der Mieter.»