Bundespolitik

Sanfte und sinnvolle Revision des Zweitwohnungsgesetzes

von aNR Hans Egloff

Präsident HEV Schweiz

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Mitte Februar 2023 endet die Frist einer Vernehmlassung der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N). Inhalt dieser Vernehmlassung ist eine Änderung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen. Die Gesetzesänderung würde den Spielraum für Eigentümerinnen und Eigentümer altrechtlicher Wohnungen – also solche, die in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent liegen und 2012 bereits bestanden oder bewilligt waren – vergrössern. Der vorliegende Vorschlag beruht auf der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Candinas, die vom HEV Schweiz unterstützt wurde.

Bereits nach bisherigem Recht ist eine Erweiterung der Hauptnutzfläche um maximal 30 Prozent zulässig. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass dabei keine zusätzlichen Wohnungen geschaffen werden. Der Revisionsvorschlag sieht vor, diese Einschränkung aufzuheben. Durch die Möglichkeit zur Schaffung neuer Wohneinheiten im moderat erweiterten Gebäude, erhöht sich der Wert der Liegenschaft, was beispielsweise die Erlangung eines Hypothekarkredites zur Finanzierung einer zweckmässigen ökologischen Sanierung des Gebäudes erleichtert. Diese Bestimmungen sollen zudem neu auch im Falle eines Abbruchs des Wohngebäudes und dessen Wiederaufbau unter Standortverschiebung innerhalb des Grundstücks gelten.

Sanfte Revision ohne negative Auswirkungen auf das Ortsbild

Es wird eine sanfte Revision des Zweitwohnungsgesetzes angestrebt, um Praxisprobleme zu mildern, die sich seit dessen Inkrafttreten manifestiert haben. Sinn und Zweck der Zweitwohnungsinitiative – keine neuen Zweitwohnungen auf der grünen Wiese zu erstellen, die Zersiedlung zu stoppen und den Kulturlandverlust zu hemmen – bleiben gewahrt. Negative Auswirkungen auf das Ortsbild oder den Raum sind aufgrund der Revisionsvorschläge nicht zu befürchten. Umfangreiche Vorgaben des Bundes sowie der Kantone und Gemeinden stellen bereits heute sicher, dass künftige Bebauungen verdichtet und dem Ortsbild entsprechend geplant werden. Die Gefahr einer Förderung der Zersiedelung und des Kulturlandverlustes besteht durch diese Anpassung somit nicht.

Eine sinnvolle Änderung

Ich unterstütze die vorgeschlagenen Änderungen des Zweitwohnungsgesetzes gemäss Mehrheit UREK-N vorbehaltlos. Die Praxis hat gezeigt, dass die aktuellen Bestimmungen die zeitgemässe Wohnnutzung und Erneuerung der altrechtlichen Wohnbauten zu sehr einschränken. Aus ökonomischer und ökologischer Sicht ist es zielführend, jenen, die ihr Wohneigentum sanieren und damit einen Beitrag zur Reduzierung umweltschädlicher Emissionen leisten wollen, dies auch zu erlauben. Es muss möglich werden, Altbauten nach modernen Standards für eine zeitgemässe und energiesparende Nutzung umzugestalten. Die Attraktivität der betroffenen Gebiete könnte mit der Gesetzesänderung ebenfalls gesteigert werden.

«Sinn und Zweck der Zweitwohnungs-initiative bleiben gewahrt.»