Pensionsplanung

Pensionierung Schritt für Schritt

Schon Jahre vor der Pensionierung muss man Dinge entscheiden, die weitreichende Folgen haben. Fehleinschätzungen lassen sich später kaum noch korrigieren. Die folgenden Massnahmen sind besonders wichtig.

von Beatrice Heinzmann

Pensionierungsexpertin beim VZ VermögensZentrum

Bei der Pensionierung kann man mehr gestalten, als viele meinen. Je früher man die wichtigsten Massnahmen einleitet, desto höher ist später die Lebensqualität.

20 Jahre vorher:

Bis zu Ihrer Pensionierung haben Sie einen langen Anlagehorizont. Gehen Sie beim Sparen darum mehr Risiken ein: Investieren Sie einen Teil Ihres Geldes in einen ETF-Sparplan, wenn Sie können. Und senken Sie Ihre Bankgebühren und Versicherungsprämien, indem Sie sie konsequent vergleichen und zu günstigen Anbietern wechseln.

10 Jahre vorher:

Machen Sie spätestens mit 55 ein Budget und auf dieser Basis einen Finanzplan. Der Plan zeigt, wie sich Ausgaben, Einnahmen und Vermögen entwickeln. Das ist wichtig – nur so bleibt genug Zeit, um finanzielle Lücken zu schliessen.

8 Jahre vorher:

Prüfen Sie einen freiwilligen Pensionskasseneinkauf. Oft ist das steuerlich sehr attraktiv. Für Ehepaare kann sich das noch mehr lohnen, weil sie gemeinsam besteuert werden. Grundsätzlich gilt: Je höher das steuerbare Einkommen und je schneller man das Geld wieder bezieht, desto attraktiver ist ein PK-Einkauf in der Regel. Vorsicht: Wenn Sie Ihr Guthaben ganz oder teilweise auszahlen lassen wollen, müssen Sie sich spätestens drei Jahre vor der Pensionierung einkaufen. Sonst müssen Sie die Steuern nachzahlen, die Sie dank des Einkaufs gespart haben.

5 Jahre vorher:

Beziehen Sie Ihre Guthaben in der Pensionskasse und der Säule 3a über mehrere Jahre verteilt. So lassen sich oft die Steuerprogression brechen und unter Umständen mehrere Zehntausend Franken Steuern sparen. Der Grund: Die Steuerbehörden zählen für die Berechnung der Auszahlungssteuern in der Regel alle Bezüge eines Jahres zusammen, häufig auch die des Ehepartners. Je höher die Bezüge sind, die in ein einziges Jahr fallen, desto höher ist auch die prozentuale Steuerbelastung.

3 bis 5 Jahre vorher:

Wenn Sie Ihr Pensionskassenguthaben oder einen Teil davon auszahlen lassen, müssen Sie das bis zu drei Jahre vorher anmelden. Erkundigen Sie sich, welche Fristen für Sie gelten. Und sichern Sie Ihre Nächsten ab – mit einem Testament, Ehe- oder Erbvertrag. Das ist besonders wichtig, wenn Sie Ihre Vorsorgegelder als Kapital auszahlen lassen.

6 Monate vorher:

Melden Sie den Bezug Ihrer ersten AHV-Rente bei Ihrer Ausgleichskasse an.

Kurz vorher:

Zahlen Sie jetzt noch den maximalen Säule-3a-Beitrag ein. Und schliessen Sie Unfälle in die Krankenkasse ein – die Deckung des Arbeitgebers läuft bei der Pensionierung aus.

1 Jahr danach:

Wenn Sie berufstätig bleiben, können Sie Ihre AHV-Rente um bis zu fünf Jahre aufschieben. Informieren Sie Ihre AHV-Zweigstelle – spätestens ein Jahr, nachdem Sie das ordentliche Pensionierungsalter erreicht haben.