Für energetische Sanierungen gab es bisher gleich zwei Anreize. Einerseits förderte der Bund via Gebäudeprogramm geeignete Projekte, andererseits konnte der Löwenanteil der Kosten für eine energetische Sanierung bei den Steuern abgezogen werden. Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts ist das bisherige «Päckli» hinfällig geworden. Bei der Bundessteuer können energetische Sanierungen ab voraussichtlich 2028 nicht mehr abgezogen werden. Auf eidgenössischer Stufe ist das Thema damit erledigt. Bei den Kantonen hat die Ausmarchung hingegen erst begonnen.
Luzern geht voran
Die gesetzliche Grundlage ist der neue Artikel 78h im Steuerharmonisierungsgesetz (SR 642.14). Er hält fest, dass «die Kantone Abzüge für Energiesparen und Umweltschutz vorsehen [können]». Ungeachtet der Regelung bei der Bundessteuer können die Kantone sich somit auch für eine Beibehaltung der Abzüge entscheiden. Ein solcher Weg zeichnet sich zum Beispiel im Kanton Luzern ab. Dort wurde im Kantonsrat bereits im September 2025, also noch vor der Abstimmung zum Eigenmietwert, die Weiterführung der Abzüge verlangt. Anfang Dezember nahm der Luzerner Regierungsrat zum Postulat Stellung. Das Anliegen soll geprüft werden, die zu erwartenden Mindereinnahmen schätzt die Regierung auf 20 bis 30 Millionen Franken. Diese können gemäss Letzterer entweder durch normale Steuereinnahmen oder allfällige Sparmassnahmen kompensiert werden.
Entschieden ist Mitte Januar 2026 noch nichts. Doch die Argumente aus Luzern könnten auch andernorts überzeugen. Denn energetische Sanierungen sind nicht nur für das Erreichen der kantonalen und eidgenössischen Klimaziele wichtig, sondern erzielen auch eine merkbare einheimische Wertschöpfung. «Günstige Angebote für eine neue Heizung gibt es viele. Doch die wahre Nagelprobe sind Störungen oder Defekte. Ein Handwerker, der 50 oder 100 Kilometer weit weg sitzt, nützt dann wenig. Eine Heizung kaufen die meisten darum lieber im Dorf als im Internet», sagt Markus Schlageter, Leiter Marketing bei Elco. Er ist überzeugt, dass die heutige kleinteilige Struktur der Heizungs- und Sanitärbetriebe weiterhin erhalten bleiben wird, und damit auch die lokalen Arbeitsplätze. Somit hätten die Kantone einen handfesten Anreiz, um die Abzüge beizubehalten.
Gerettete Förderung
Mit dem Gebäudeprogramm des Bundes werden zahlreiche energetische Sanierungsmassnahmen gefördert. Im Zug des bundesrätlichen Sparpakets (EP 27) stand das Gebäudeprogramm aber unter massivem Beschuss. Bundesrätin Karin Keller-Sutter wollte den Beitrag des Bundes ersatzlos streichen. Der Ständerat entschied sich in der Wintersession 2025 für einen anderen Weg. Die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe soll neu auf 45 Prozent erhöht werden. Somit würde das Gebäudeprogramm aus einem anderen «Topf» finanziert. Sein Umfang bliebe nahezu erhalten, der Bundesbeitrag an das Gebäudeprogramm könnte aber trotzdem jedes Jahr um circa 200 Millionen Franken reduziert werden.
«Wir begrüssen die Haltung des Ständerates ausdrücklich und hoffen, dass sich der Nationalrat in der Frühlingssession anschliesst», sagt Christian Brogli, Leiter Marketing und Kommunikation beim Gebäudetechnikverband suissetec. Die Weiterführung des Gebäudeprogramms sei essenziell, damit mehr Gebäude energetisch saniert würden und diese Sanierung zügig ablaufe. «Stabile Rahmenbedingungen sind nötig, denn ein ‹Stop and Go› verunsichert die Bauherrschaften unnötig», sagt Christian Brogli. Von der aktuellen Ungewissheit bezüglich Steuerabzügen respektive Fördermitteln solle man sich als Eigentümerin oder Eigentümer jedoch nicht beeinflussen lassen: «Eine Heizungssanierung verlangt eine sorgfältige Planung und genügend Vorlaufzeit. Deshalb sollte man sein Projekt rechtzeitig aufgleisen.»
Überraschende Aufträge
Mit solchen Projekten kennt sich Thomas Haag aus. Er ist Geschäftsführer der Nievergelt + Partner AG in Zürich-Leimbach. Das Familienunternehmen ist spezialisiert auf Sanitär- und Heizungsinstallationen im Grossraum Zürich und beschäftigt 35 Mitarbeitende. Eine gewisse Nervosität bezüglich der Eigenmietwert-Abschaffung sei spürbar, sagt Thomas Haag: «Wir werden immer mal wieder darauf angesprochen. Doch die Heizungssanierungen laufen bei uns auf konstant hohem Niveau. Auffallend viele zusätzliche Anfragen erhalten wir interessanterweise im Sanitärbereich. Viele Bauherrschaften wollen offenbar ihr Badezimmer noch erneuern oder umbauen, bevor die Abzüge wegfallen.»
Thomas Haag beobachtet in seinem Einzugsgebiet eine interessante Entwicklung: «Gerade in der Stadt Zürich hoffen sehr viele Eigentümerschaften, dass sie ihre Liegenschaften an das Fernwärmenetz anschliessen können. Doch die grosse Frage ist, wann genau ihr Gebäude erschlossen wird.» Wegen der zeitlichen Unsicherheit müsse man genau abwägen, ob man die bestehende Heizung noch einige Jahre weiter betreiben und damit ein gewisses Risiko für einen Ausfall inklusive teurer und umständlicher Notheizung in Kauf nehmen wolle. «Die Alternative ist, sich frühzeitig Gedanken über eine Wärmepumpe zu machen. Diese Abklärungen kann man frühzeitig treffen, die Baubewilligung ist in der Stadt Zürich drei Jahre lang gültig. Wenn die Heizung aussteigt, kann man sofort reagieren – wenn noch gar kein Projekt und keine Bewilligung vorhanden sind, wird es mühsamer», erläutert der Fachmann.
Viele Faktoren
Die wichtigsten Etappen einer Heizungssanierung seien hier nur kurz skizziert: Zu Beginn steht eine Bestandesaufnahme des baulichen und energetischen Zustandes des Gebäudes. Voneinander abhängige Gewerke müssen gemeinsam betrachtet werden: Wer zum Beispiel die Fenster ersetzt, lässt sinnvollerweise auch gleich die Fassaden neu dämmen. Sind diese baulichen Etappen klar, geht es an die nächste Prüfung. Hier ist ein Heizungsfachmann gefragt, der die technische und juristische Machbarkeit verschiedener Optionen abklärt. Eine Erdsonden-Wärmepumpe ist sehr effizient – doch ist das Bohren auf meinem Grundstück erlaubt? Eine Split-Wärmepumpe ist günstiger als eine innen aufgestellte Maschine – doch kann ich mit dem Aussengerät die Lärmschutzverordnung einhalten?
Sind die ebenso machbaren wie erlaubten Varianten eruiert, geht es um die Finanzierung. Allenfalls braucht es eine Aufstockung der Hypothek oder einen Baukredit, bei Stockwerkeigentum möglicherweise eine Extra-Einlage in den Erneuerungsfonds. Dafür können Wohneigentümer – noch – auf verschiedene Fördergelder zählen und die erwähnten steuerlichen Abzüge vornehmen. Ist das Projekt «Sanierung» soweit geklärt, muss ein geeigneter Unternehmer für die Umsetzung gefunden und beauftragt werden. Nach abgeschlossener Arbeit sollte man sich zudem Gedanken über den Unterhalt und die Wartung der Anlage machen (Stichwort Servicevertrag).
Fazit
Wie die skizzierten Schritte zeigen, geht es bei der Heizungssanierung längst nicht «nur» um steuerliche Abzüge. Auch deshalb empfiehlt Christian Brogli von suissetec: «Eine frühzeitige und umfassende Planung ist wichtig. Spätestens 2027 rechnen wir mit einem Run auf Installationsbetriebe – wer zu spät kommt, wird warten müssen.» Markus Schlageter von Elco ergänzt: «Gut Ding will Weile haben. Eine Heizungssanierung plant man deshalb lieber etwas früher als zu spät. Improvisierte Lösungen sind teurer, aufwendiger und weniger effizient als ein sorgfältig aufgesetztes Projekt.»





