Immer weniger Personen können sich vorstellen, früher in Pension zu gehen. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des VZ VermögensZentrums bei mehreren Tausend Personen. Die VZ-Experten erleben dabei immer wieder die folgenden Situationen:
● Viele Berufstätige wollen nicht früher aufhören, weil sie sich fit fühlen, Freude an der Arbeit haben und die Wertschätzung geniessen.
● Von denen, die an eine Frühpensionierung denken, haben die wenigsten auch finanziell dafür vorgesorgt. Denn dieser Schritt ist sehr teuer. Ein oder mehrere Jahreslöhne fallen weg. Dazu kommt die lebenslange Rentenkürzung. Wer zum Beispiel 120 000 Franken pro Jahr verdient und mit 63 aufhört, bekommt über 25 Jahre hinweg insgesamt rund 185 000 Franken weniger Rente (siehe Tabelle).
● Erstaunlich: Immer mehr Berufstätige geben ihren Traum auf, ohne zu wissen, ob sie es sich leisten könnten, früher aufzuhören. Viele resignieren, weil sie durch die vielen Reformen verunsichert sind und weil die Lebenshaltungskosten steigen.
So organisieren Sie sich am besten
Lassen Sie Ihren Wunsch nicht einfach fallen, ohne zu berechnen, wie viel Ihre Frühpensionierung kosten würde. Wenn es finanziell eng wird, können Sie immer noch andere Optionen wie eine Teilpensionierung prüfen. Wer sich früh mit dem Thema auseinandersetzt, hat die besten Chancen. Die folgenden Punkte sind zentral:
Finanzplan
Machen Sie ein solides Budget. Auf dieser Basis können sie einen detaillierten Finanzplan erstellen. So wissen Sie, wie viel Sie noch sparen müssen, um allfällige Lücken zu schliessen.
Ersparnisse
Nutzen Sie Ersparnisse, Wertschriften, allfällige Erbschaften und die Säule 3a, um die Lücke ein Stück weit zu schliessen. Die Säule 3a kann man fünf Jahre vor dem AHV-Alter beziehen. Gleichzeitig sollten Sie gezielt Kapital ansparen – mit einem ETF-Sparplan oder mit freiwilligen PK-Einkäufen. Unter Umständen können Sie auch die Hypothek aufstocken.
Renten
Der Finanzplan zeigt auch, wie Sie Ihre Renten organisieren müssen. Die erste AHV-Rente können Sie zwischen 63 und 70 beziehen. Achtung: Bei einem Vorbezug um zwei Jahre sinkt die Rente um 13,6 Prozent. Wer sie ein Jahr früher bezieht, verzichtet auf 6,8 Prozent Rente. Zudem steigen dadurch die AHV-Beiträge, die Frühpensionierte weiterhin zahlen müssen. In der Pensionskasse fällt das angesparte Guthaben kleiner aus, wenn Sie vor 65 eine Rente beziehen. Der Grund: Es fallen Beitragsjahre und Zinsgutschriften weg. Zudem wird der Umwandlungssatz gekürzt – in der Regel pro Vorbezugsjahr um 0,15 bis 0,2 Prozentpunkte. Wer zwei Jahre früher aufhört, verzichtet schnell einmal auf 10 bis 15 Prozent seiner Rente.
Steuern
Nutzen Sie alle Möglichkeiten, um Steuern zu sparen – zum Beispiel, indem Sie Vorsorgegelder gestaffelt beziehen. Entscheidend für die Steuerrechnung ist auch, wie Sie das Geld aus der Pensionskasse beziehen – ob als Rente oder Kapital.
Rentenkürzung bei einer Früh- und Teilpensionierung
Beispiel: Mann; Jahreslohn 120 000 Franken (koordiniert 94 275 Franken); PK-Sparbeiträge 20 Prozent; AHV-Vorbezug um 2 Jahre bei Frühpensionierung mit 63, kein Vorbezug bei Teilpensionierung; Umwandlungssatz 5,6 % mit 63 und 6,0 % mit 65; PK-Kapital 650 000 Franken mit 63 (704 297 Franken mit 65); Annahme: 1,25 % Zins pro Jahr; Grenzsteuersatz: 25 %. AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige nicht berücksichtigt; Angaben in Franken.
| Mit 63 ganz aufhören
| Mit 63 auf 50% reduzieren | Mit 65 ganz aufhören | |
Jährliche AHV-Rente | 25 4021 | 29 400 | 29 400 | |
PK-Rente pro Jahr ab 63 | 36 400 | 18 200 | – | |
PK-Rente pro Jahr ab 65 | – | 20 818 | 42 258 | |
Lebenslange Rente pro Jahr vor Steuern | 61 802 | 68 418 | 71 658 | |
./. Zusätzliche Einkommenssteuern | – | –1654 | –2464 | |
Lebenslange Rente pro Jahr | 61 802 | 66 764 | 69 194 | |
Lebenslange Rentenkürzung pro Jahr | –7392 | –2430 | – | |
Total kumulierte Rentenkürzung | 184 8002 | 55 8903 | – |
1 Nicht berücksichtigt: Kürzung um 4,5 % zwischen 63 und 65 Jahren (42 statt 44 Beitragsjahre) 2 Rentenbezug über 25 Jahre 3 Rentenbezug über 23 Jahre; berechnet ab 65, da zwischen 63 und 65 neben der Teilrente aus der Pensionskasse weiterhin 50 % des Lohnes fliessen. |
Quelle VZ VermögensZentrum |