Meier meint

Flickenteppich Photovoltaik

von Markus Meier

Direktor HEV Schweiz

Mit Blick auf die Klimaziele soll in unserem Land die Stromerzeugung aus Sonnenenergie massiv erhöht werden. Vor allem Wohneigentümer sehen sich dazu regelmässig politischen Forderungen gegenüber. Die aktuelle Extremvariante liegt bei einem gesetzlichen Installationszwang für alle, und zwar für alle maximal belegbaren Dachflächen. Gefordert wird das wie gewohnt hauptsächlich von jenen, die es nicht bezahlen müssen.

Anfang Februar wurde nun eine Studie zum Thema Photovoltaikanlagen auf Ein- und Mehrfamilienhäusern veröffentlicht; in Auftrag gegeben vom Bundesamt für Energie und durchgeführt von Forschenden der ETH Zürich sowie der Uni Bern. Das Ergebnis: Der Solarausbau in der Schweiz wird ausgebremst. Verursacher seien Bauvorschriften, die steuerliche Behandlung der Installation, unattraktive Einspeisevergütungen der Energieversorgungsunternehmen (EVU) und die Besteuerung des Einspeisestroms.

Die Arbeit der Forschenden belegt, dass der Antrieb zur Installation einer Photovoltaikanlage nicht über einen Gesetzeszwang zu suchen ist, sondern in der Förderung der wirtschaftlichen Attraktivität für die Eigentümer. Im letzten Jahr waren je nach EVU für eine Kilowattstunde Strombezug zwischen 12 und 34 Rappen zu bezahlen, demgegenüber lagen die Einspeisestromvergütungen zwischen 5 und 22 Rappen. Ebenso weit auseinander liegen die unterschiedlichen Regelungen in den Kantonen und Gemeinden bei Bauvorschriften, Förderbeiträgen und steuerlicher Behandlung. Kurz und prägnant ist die Rede von einem «Flickenteppich».

Wenig erstaunlich, empfiehlt die Studie für eine wirkungsvolle Förderung des Solarausbaus bei den Ein- und Mehrfamilienhäusern eine Harmonisierung über verbindliche und ambitiösere Standards. Die vorgeschlagene Steuerbefreiung des Einspeisestroms in allen Kantonen deckt sich mit der Forderung des HEV Schweiz zu einer Parlamentarischen Initiative von NR Jürg Grossen. Aufgrund der kantonalen Steuerkompetenz gehört das Thema jedoch nicht zum Bund, sondern zum Beispiel in die Schweizerische Steuerkonferenz. So wie diesem Gremium die interkantonale Koordination von Lohnausweisen und Spesenreglementen gelingt, müsste das doch auch in Sachen Besteuerung oder besser Nichtbesteuerung von Wohneigentümer-Solarstrom möglich sein.

«Der Solarausbau in der Schweiz wird ausgebremst.»