Nachfolgelösung im Unternehmen

Firma an Mitarbeitende weitergeben?

Firmennachfolge Viele Unternehmerinnen und Unternehmer wünschen sich, dass Mitarbeitende ihr Unternehmen übernehmen. Damit eine solche Nachfolgelösung funktioniert, müssen aber einige Dinge stimmen.

von Roger Hofstetter

Leiter Unternehmensnachfolge beim VZ VermögensZentrum

Oftmals verkaufen Inhaberinnen und Inhaber ihr KMU, weil sie in ihrer Familie keine geeigneten Nachfolger finden. «Leider», ist dann oft zu hören. Den meisten würde es dabei leichter fallen, ihr Lebenswerk Mitarbeitenden zu überlassen statt Mitbewerbern oder Unbekannten.

Die Übergabe an Mitarbeitende wird Management-Buy-out (MBO) genannt. Ein MBO hat eine Reihe von Vorteilen. Die aufwendige Suche nach Käufern entfällt, und der Know-how-Transfer ist gewährleistet. Interne Nachfolger haben das nötige Fachwissen und kennen den Betrieb samt Belegschaft, Kunden und Lieferanten.

Ein MBO ist aber auch eine grosse finanzielle Herausforderung. Besonders schwierig sind dabei die folgenden Punkte:

1.  Vernünftiger Preis  Viele MBO scheitern daran, dass die Mitarbeitenden zu wenig Eigenkapital haben. Darum kann es sinnvoll sein, den Preis tiefer anzusetzen. Inhaber müssen also früh entscheiden, ob sie zu einem Preisnachlass bereit sind. Dazu müssen sie wissen, wie viel Einkommen sie nach dem Verkauf benötigen und wie hoch der Marktwert der Firma ist.

Es braucht einen soliden Finanzplan. Dieser zeigt auf, wie sich die Einnahmen und Ausgaben nach der Pensionierung entwickeln. So wird auch ersichtlich, ob man darauf angewiesen ist, einen möglichst hohen Verkaufspreis zu erzielen. Wichtig ist auch, die Firma professionell bewerten zu lassen.

2.  Tragbare Finanzierung  Um ein MBO zu stemmen, braucht es fast immer auch eine Bank. Die meisten Banken finanzieren höchstens 50 bis 60 Prozent des Kaufpreises und verlangen, dass die Akquisition über eine Holding abgewickelt wird. Oft klappt das jedoch nur dann, wenn die Inhaber ihre Nachfolger zusätzlich unterstützen.

Der Inhaber respektive die Inhaberin sollte auf Basis des Finanzplanes prüfen, ob vorteilhafte Zahlungskonditionen oder ein Darlehen gewährt werden können. Die Nachfolger müssen die Zinsen und Rückzahlungsraten aus den Gewinnen finanzieren. Wichtig zu berücksichtigen ist: Die Bank ist in der Regel Gläubigerin im ersten Rang. Als Verkäufer respektive Verkäuferin trägt man deshalb ein höheres Risiko.

Das kann ein Grund sein, die Geschicke der Firma auch nach der Übergabe an die Mitarbeitenden weiter mitprägen zu wollen – als Verwaltungsrat, in der Geschäftsleitung oder in speziellen Projekten.

3.  Plan B Ein Management-Buy-out läuft nicht immer rund, und gute Kaderleute sind nicht automatisch auch gute Unternehmer. Es lohnt sich darum, parallel zum Verkauf an Mitarbeitende auch den Verkauf an Aussenstehende zu prüfen.