Bundespolitik

Es ist genug!

von aNR Hans Egloff

Präsident HEV Schweiz

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Seit knapp drei Jahren beeinflusst das Coronavirus nicht nur unser Leben, sondern beschäftigt auch das Parlament. Im Mai 2021, also eine ganze Weile nach Beginn der Pandemie, reichte der Kanton Genf eine Standesinitiative ein, welche die Zahlungsfrist von Mieterinnen und Mietern während der behördlich angeordneten Massnahmen auf mindestens 90 Tage ausweiten soll. Wir erinnern uns – eine solche Zwangsstundung zulasten der Vermieter war vom Bundesrat zu Beginn der Pandemie per Notrecht und befristet vom 27. März bis zum 31. Mai 2020 in Kraft gesetzt worden (Art. 2 Covid-19-Verordnung Miete und Pacht). Anlässlich der Sondersession 2020 hat das Parlament die Verlängerung eines solchen ausserordentlichen Eingriffs ins Privatrecht aufgrund der fehlenden Wirkung ausdrücklich abgelehnt. Bei den Beratungen des Covid-19-Gesetzes im Frühjahr 2021 lehnte das Parlament eine solche Zahlungsfristverlängerung für Mieter und Pächter erneut ausdrücklich ab, denn Zwangsstundungen lösen keine Probleme, sondern verschieben sie lediglich befristet auf die Vermieter.

Nicht zu rechtfertigender Eingriff

Das Parlament hat damit ein klares Zeichen gesetzt. Der Kanton Genf sieht das wohl anders und geht sogar noch weiter, indem die Stundung auf alle Mietverhältnisse angewandt werden soll. Ein solch krasser Eingriff in abgeschlossene Mietverträge lässt sich nicht rechtfertigen und stellt in der Praxis auch kein Bedürfnis dar – zum heutigen Zeitpunkt sowieso nicht mehr. Mittlerweile gibt es keine Quarantäne- und Isolationspflicht mehr, die Maskenpflicht ist gefallen und das normale Leben geht wieder seinen gewohnten Gang. In vielen Fällen haben die Mietparteien Einigungen gefunden. Zudem flossen von Bund und Kantonen bereits viele Milliarden Franken an Unterstützungs- und Härtefallmassnahmen, Kurzarbeits-Entschädigungen und Corona-Erwerbsersatz, damit die Betroffenen ihren Zahlungsverpflichtungen für die Fixkosten nachkommen können.

Es freut mich, dass auch das Parlament dieses Thema langsam leid ist. Der Ständerat erteilte dem Anliegen des Kantons Genf bereits anlässlich der Frühjahrssession 2022 eine klare Absage, und auch die Rechtskommission des Nationalrats lehnt den Vorstoss in der aktuellen Beratung ab.

«Zwangsstundungen lösen keine Probleme, sondern verschieben sie lediglich befristet auf die Vermieter.»