Bundespolitik

Erneuter Ruf nach unnützen Zahlungsfristverlängerungen

von aNR Hans Egloff

Präsident HEV Schweiz

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In der letzten Ausgabe des Schweizerischen Hauseigentümers habe ich über einen Vorstoss des Kantons Genf berichtet, der die Zahlungsfrist von Mieterinnen und Mietern während der behördlich angeordneten Massnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie auf mindestens 90 Tage ausweiten soll. Nun gibt es vonseiten des Schweizerischen Mieterverbandes einen Vorstoss, der Ähnliches fordert – nur hinsichtlich der Zahlungspflicht der vereinbarten Nebenkosten. Kurzum: Der Vermieter muss dem Mieter bei einem Zahlungsverzug schriftlich eine Zahlungsfrist setzen und ihm androhen, dass bei unbenütztem Ablauf der Frist das Mietverhältnis gekündigt wird. Diese Frist soll hinsichtlich der Nebenkosten nun aber von 30 Tagen auf 90 Tage ausgeweitet werden. Grund dafür sind die gestiegenen Energiepreise.

Dabei stehen die Nebenkosten klar im Zusammenhang mit der konkreten Nutzung des Mietobjekts durch die Mieterinnen und Mieter. Ein Mieter muss diese Kosten tragen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. Der Vermieter hat keinen Einfluss auf die Energiepreise und den Verbrauch der Mieter, ist jedoch für die Kosten gegenüber den Gas-, Heizöl- und anderen Lieferanten vorleistungspflichtig. Das persönliche Verhalten hat einen enorm grossen Einfluss auf den Energieverbrauch, egal ob der Wohnungsnutzer nun Eigentümer oder Mieter ist.

Vermieter haben auch Zahlungsfristen

Auch eine solche geforderte Zwangsstundung löst keine Probleme, sondern verschiebt sie lediglich kurzzeitig von den Mietern auf die Schultern der Vermieter. In den meisten Mietverträgen wird in aller Regel eine monatliche Akontozahlung erhoben und jährlich über den effektiven Aufwand abgerechnet. Daraus resultiert dann entweder eine Nachzahlung des Mieters oder eine Rückvergütung des Vermieters. Ein Mieter weiss folglich bereits bei Vertragsabschluss, dass je nach Preisentwicklung und Verbrauch eine mehr oder minder hohe Nachzahlung erforderlich sein kann. Die Vermieter müssen ihrerseits den Zahlungsfristen gegenüber den Lieferanten vertragsgemäss nachkommen, andernfalls drohen Lieferausfälle und damit kalte Mietobjekte, was die Mieterinnen und Mieter wiederum als Mangel rügen können.

Das Gespräch suchen statt Zwangsstundungen einfordern

Die Forderungen nach solchen Zwangsstundungen nehmen langsam überhand. Es ist nicht Sache des Gesetzgebers, den Parteien trotz vertraglicher Regelungen verlängerte Zahlungsfristen aufzubrummen. Vielmehr ist es sinnvoll, wenn Mieter das Gespräch mit dem Vermieter suchen und die Problematik besprechen. Immerhin sind die Vermieter selbst ebenfalls von den steigenden Preisen und damit höheren Lebenshaltungskosten betroffen und dürften sich der Problematik bewusst sein!

«Vermieter müssen ihrerseits den Zahlungsfristen gegenüber Lieferanten nachkommen.»