Aus dem Bundeshaus

Bauhandwerkerpfandrecht: Keine Abhilfe für Eigentümerfalle

Gestützt auf einen Vorstoss von FDP-Ständerat Andrea Caroni wurde der Bundesrat vom Parlament beauftragt, einen Bericht mit Lösungsvorschlägen für eine ausgewogene gesetzliche Regelung zwischen Bauherren und Subunternehmern im Rahmen des Bauhandwerkerpfandrechts zu erstellen. Das Bauhandwerkerpfandrecht schützt die finanziellen Interessen von Handwerkern und Unternehmern, indem es ihnen zur Sicherung ihrer Lohnforderung ein gesetzliches Pfandrecht am Baugrundstück einräumt. Dieses Pfandrecht steht auch zugezogenen Subunternehmern zu. Dass auch Subunternehmern ein eigenständiger Anspruch auf Pfanderrichtung zusteht, obwohl sie mit der Grundeigentümerschaft in keinerlei Vertragsverhältnis stehen, ist eine Besonderheit der schweizerischen Rechtspraxis. Gemäss ständiger Rechtsprechung besteht die Haftung nicht nur für Subunternehmer, die der Bauherr akzeptiert hat, sondern sogar für unrechtmässig Beigezogene. Für Grundeigentümer bedeutet das Bauhandwerkerpfandrecht ein enormes Risiko. Insbesondere, wenn ihr Bauunternehmer Subunternehmer beizieht. Bezahlt der Bauherr den Unternehmer, dieser aber die Subunternehmer nicht, so haftet der Eigentümer mit seinem Grundstück und ist gezwungen, den Werklohn ein zweites Mal zu zahlen.

In Erfüllung des parlamentarischen Auftrags hat der Bundesrat einen Bericht über Anpassungsvorschläge zur Entschärfung des heutigen Risikos der Doppelzahlung durch Grundeigentümer in Auftrag gegeben. Dieser Bericht zeigte auf, dass es einen ganzen Strauss von möglichen Optionen gibt, um die Situation für Eigentümer zu verbessern. Dennoch entschied der Bundesrat, keine Änderung des Bauhandwerkerpfandrechts vorzuschlagen.

Er begründet seinen ablehnenden Entscheid damit, dass keine der geprüften Optionen eine merkliche Verbesserung für die Grundeigentümer brächte, ohne gleichzeitig erhebliche Nachteile für die anspruchsberechtigten Unternehmer zu haben und die Praktikabilität des Pfandrechts zu schwächen. Der Bundesrat befürchtet den Verlust einer ausgewogenen Risikoverteilung zwischen Eigentümern und Unternehmern und weist darauf hin, dass die Grundeigentümerschaft die Möglichkeit habe, Transparenz- und Informationspflichten bezüglich Subunternehmer im konkreten Bauvertrag zu vereinbaren. Dieses Argument greift nicht, denn aufgrund des seit Jahren herrschenden Mangels an Neubauwohnungen, haben Erwerber von Eigenheimen keinerlei Verhandlungsmacht. Die Bedingungen der Kaufverträge werden ihnen vom Verkäufer diktiert und damit auch die Übernahme des Risikos der Haftung für eine Schuld des Verkäufers aufgrund ausstehender Zahlungen von Bauleistungen.

Es ist bedauerlich, dass dem Bundesrat offensichtlich der Mut fehlt, diese unglückliche Regelung zu verbessern. Der HEV Schweiz wird das Dossier weiter im Auge behalten und entsprechende Vorschläge erarbeiten.

«Für Grundeigentümer bedeutet das Bauhandwerker-
pfandrecht ein enormes Risiko.»