Arbeit nach 65

Arbeiten nach der Pensionierung

Vorsorge Ein wachsender Teil der Schweizerinnen und Schweizer arbeitet länger als bis 65 – oft als Selbstständige, aber auch als Angestellte. Es lohnt sich, ein paar Regeln zu befolgen, damit vom zusätzlichen Einkommen möglichst viel übrig bleibt.

von Daniel Ruch

Bereichsleiter Bern und Burgdorf beim VZ VermögensZentrum

Etwa jede vierte Frau und jeder dritte Mann bleiben gemäss Zahlen des Bundes nach 64 bzw. 65 beruflich aktiv. Und das nicht unbedingt aus finanzieller Not: Die meisten behalten ein reduziertes Pensum, weil sie sich fit fühlen, Freude an der Arbeit haben und die Wertschätzung geniessen. Dieser Trend ist auch für Arbeitgebende interessant. Gute Fachkräfte sind gefragt. Darum wollen immer mehr KMU erfahrene Mitarbeitende mit gezielten Programmen im Arbeitsprozess halten.

Die Steuern im Griff behalten

Länger erwerbstätig zu bleiben, kann sich lohnen. Wie die Tabelle zeigt, bekommt der im Beispiel gewählte Mann anders als bei einer Frühpensionierung jeden Monat rund 800 Franken mehr Rente, wenn er mit 67 statt mit 65 aufhört. Aber: Wer Lohn und Rente nicht richtig aufeinander abstimmt, zahlt unnötig hohe Steuern. Unter Umständen gehen mehr als 40 Prozent der AHV-Rente an den Fiskus. Darum sollte man frühzeitig prüfen, ob man auf die Rente angewiesen ist oder sie aufschieben kann. Dazu sollte man die folgenden Regeln kennen.

AHV

Die AHV-Rente darf man bis 70 aufschieben – auch nach der AHV-Reform, die 2024 in Kraft tritt. Künftig soll es aber nur noch einen lebenslangen Rentenzuschlag pro Aufschubjahr von voraussichtlich 4,3 statt 5,2 Prozent geben. Dafür wird man die erste AHV-Rente flexibler zwischen 63 und 70 beziehen können. Zudem soll es möglich sein, vorerst nur 20 bis 80 Prozent der Rente zu beziehen und den Rest aufzuschieben.

Man sollte seine Ausgleichskasse spätestens ein Jahr nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters über den Aufschub informieren. Sonst bekommt man den Zuschlag nicht, wenn man die Rente später abruft. Und man sollte klären, ob die AHV-Beiträge, die man nach 65 bezahlt, auch wirklich zu einer höheren Rente führen.

Pensionskasse

Wer erwerbstätig ist, kann weiter in die Pensionskasse (PK) einzahlen. Der Vorteil: Die Sparbeiträge erhöhen das vorhandene Kapital, und meistens steigt auch der Satz, mit dem das Kapital in eine Rente umgerechnet wird. Sieht die PK keinen Aufschub vor, kann es sinnvoll sein, einen Teil als Kapital zu beziehen. Damit sinkt in der Regel auch das steuerbare Einkommen so weit, dass die Steuerbelastung nicht unnötig steigt. Auch freiwillige PK-Einkäufe bleiben möglich.

Steuermindernd wirkt sich auch der möglichst späte Bezug der Freizügigkeit aus, weil man die Erträge nicht als Einkommen und das Guthaben nicht als Vermögen versteuern muss. Bei den meisten Freizügigkeitsstiftungen lässt sich der Bezug bis 70 aufschieben. Vor Kurzem hat der Bundesrat präzisiert, dass das weiterhin möglich sein soll, wenn man nach 65 im Job bleibt.

Säule 3a

Wer weiterarbeitet, darf den Bezug der Säule 3a aufschieben und weiterhin einzahlen – längstens bis Alter 70. Auch das senkt die Steuerrechnung. Vorsicht: Das lohnt sich nicht immer. In einigen Kantonen ist der allgemeine Versicherungsabzug in der Steuererklärung höher, wenn keine 3a-Beiträge geleistet werden.

Übrigens, im Jahr, in dem man 65 wird, kann man doppelt einzahlen: für die Monate bis zur ordentlichen Pensionierung den «kleinen» Maximalbetrag von 7056 Franken und für die restlichen Monate des Jahres 20 Prozent des Nettoeinkommens – insgesamt aber höchstens 35 280 Franken. Den «kleinen» Betrag sollte man spätestens einen Tag vor dem 65. Geburtstag einzahlen.

Pensionierung mit 63, 65 und 67: So viel Rente gibt es

Beispiel: Mann, alleinstehend, ohne Kirchensteuer, ohne Massnahmen zur AHV-Reform, Angaben in Franken

 

In Pension
mit 63

In Pension
mit 65

In Pension
mit 67

Renteneinkommen aus:

 

 

 

AHV 1

25 402

29 400

32 575

Pensionskasse 2

36 500

42 828

49 955

Säule 3a 3

6698

8401

10 504

Total Renten (vor Steuern)

68 600

80 629

93 034

Steuereffekt 4

–9153

–11 392

–14 223

Einkommen pro Jahr (nach Steuern)

59 447

69 237

78 811

Einkommen pro Monat (nach Steuern)

4954

5770

6568


AHV: Vorbezug 2 Jahre, Kürzung 13,6 Prozent; Aufschub zwei Jahre, Zuschlag 10,8 Prozent

Mit 63: BVG 200 000 Franken (Umwandlungssatz 6,5%), Überobligatorium 500 000 Franken (Umwandlungssatz 4,7%); mit 65: BVG 230 264 Franken (6,8%), Überobligatorium 543 397 Franken (5,0%); mit 67: BVG 256 758 Franken (7,2%), Überobligatorium 582 746 Franken (5,4%)

Maximale Einzahlung 7056 Franken/Jahr; Guthaben mit 63: 120 000 Franken; mit 65: 138 637 Franken; mit 67: 158 026 Franken; Verzehr bis Alter 84; Rendite Sparprozess und Verzehr je 2 Prozent. Auszahlungssteuern berücksichtigt

4 Durchschnitt aller Kantonshauptorte. Steuerbares Einkommen 62 000, 72 000 und 83 000 Franken