Finanz- und Pensionsplanung

Abschaffung Eigenmietwert: Auswirkungen auf Wohneigentümer

Was bedeutet die Abschaffung des Eigenmietwerts für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer, und warum lohnt sich eine Beratung gerade jetzt? Das erläutert Daniel Spühler, Leiter Finanz- und Pensionsplanung Zurich Schweiz.

Der Schweizerische Hauseigentümer: Herr Spühler, was ändert sich steuerlich durch die Abschaffung des Eigenmietwerts?

Daniel Spühler: Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Immobilien müssen künftig kein fiktives Einkommen mehr für theoretisch mögliche Mieteinnahmen in der Steuererklärung deklarieren. Dadurch wird die Steuerbelastung verringert.

Gleichzeitig werden die Abzugsmöglichkeiten für Hypothekarzinsen stark eingeschränkt sowie jene für Unterhalts- oder Renovationsarbeiten aufgehoben. Auch Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen können zumindest bei der Bundessteuer nicht mehr vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Kantone können in ihrer eigenen Kompetenz weiterhin Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen gewähren.

Beim Schuldzinsabzug gibt es eine Ausnahme für Ersterwerbende von selbstgenutztem Wohneigentum: Verheiratete Paare können im ersten Jahr einen Abzug von maximal 10 000 Franken geltend machen, im zweiten Jahr 9000 Franken und so weiter, bis nach zehn Jahren kein Abzug mehr möglich ist. Bei Alleinstehenden ist es die Hälfte.

Wer profitiert aus steuerlicher Sicht von der Abschaffung des Eigenmietwerts?

Das hängt von mehreren Faktoren ab: Tendenziell profitieren alle, bei denen die Hypothekarzinsen zusammen mit den Unterhaltskosten niedriger sind als der Eigenmietwert – weil sie eine eher niedrige Hypothek haben, von tiefen Zinsen profitieren oder bereits einen grösseren Teil der Hypothek zurückgezahlt (amortisiert) haben.

Wer wird durch die Veränderung benachteiligt?

Steuerliche Nachteile können für diejenigen entstehen, die eine sanierungsbedürftige ältere Liegenschaft besitzen. Für sie könnte es interessant sein, notwendige Renovationen relativ bald anzugehen. Denn die Gesetzesänderung wird nicht sofort in Kraft treten, sondern frühestens per 1. Januar 2028. Auch wer über eine Solaranlage oder eine andere Umweltschutzmassnahme nachdenkt, sollte prüfen, diese zu installieren, solange er die Kosten noch steuerlich abziehen kann.

Was bedeutet die Abschaffung für Hypothekarschuldner?

Im internationalen Vergleich sind die Hypothekarschulden in der Schweiz sehr hoch – auch wegen des Eigenmietwerts. Nach dessen Abschaffung ist es nicht mehr sinnvoll, eine Hypothek nur aus steuerlichen Gründen stehenzulassen – im Gegenteil: Sollten die aktuell tiefen Hypothekarzinsen wieder markant steigen, könnte sich eine höhere finanzielle Belastung ergeben. Wichtig ist, dass bei der Frage der Amortisation nicht nur steuerliche Aspekte eine Rolle spielen, sondern auch die künftige Einkommenssituation nach der Pensionierung berücksichtigt wird, so dass die Planung lebenslang aufgeht und die Tragbarkeit gewährleistet ist.

Haben Sie eine Empfehlung für Wohneigentümer?

Ganz klar: Lassen Sie sich beraten, insbesondere im Hinblick auf die Pensionierung. Unsere Vorsorgespezialistinnen und -spezialisten können Ihnen aufzeigen, welches Einkommen Sie in der dritten Lebensphase erwarten können, welche Rolle die Finanzierung der Immobilie dabei spielt und wie Sie das Geld optimal einteilen, damit Sie bis ins hohe Alter unbeschwert leben und finanzielle Freiheit geniessen. Ihr Vorsorgespezialist gibt Ihnen Empfehlungen, in welchem Umfang amortisiert werden sollte, berät Sie zu Geldanlagen und kann Ihnen Optionen bieten, um weiterhin ein regelmässiges Einkommen zu erhalten.

Für Besitzer sanierungsbedürftiger älterer Liegenschaften könnte es interessant sein, notwendige Renovationen relativ bald anzugehen.

Die Finanz- und Pensionsplanung von Zurich

Bei der persönlichen Beratung vor Ort analysieren unsere Spezialistinnen und Spezialisten die finanzielle Situation, erörtern Pläne und Ziele der Kundschaft. Dabei werden alle wichtigen Themen wie Budgetplanung, Wohneigentum, Steuern und Vorsorge berücksichtigt. Als Resultat erhalten unsere Kundinnen und Kunden eine individuelle Finanz- und Pensionsplanung mit konkreten Lösungsvorschlägen. Auch bei der Umsetzung werden sie von Zurich sowie unseren Spezialisten vor Ort unterstützt – so können Sie Ihre persönlichen Wünsche und Ziele erreichen.

 

Zudem stehen wir jederzeit gerne für eine individuelle Beratung zur Verfügung, zum Beispiel für eine ganzheitliche Analyse der steuerlichen Situation oder bei der Planung von energetischen oder sonstigen wertvermehrenden Investitionen, solange diese noch vollumfänglich steuerlich absetzbar sind.

 

Auch können wir attraktive Alternativen zum Bankkonto aufzeigen: Seien es Lebensversicherungen mit renditeorientiertem Sparanteil – hier profitieren HEV-Mitglieder von Sonderkonditionen – oder Anlageprodukte bei unserer Tochtergesellschaft Zurich Invest AG.

 

Zur Finanz- und Pensionsplanung

Zurich Schweiz

Bei Zurich profitieren HEV-Mitglieder von folgenden Spezialkonditionen auf Vorsorgelösungen:

 

Bis zu 5 % Rabatt auf die finanzielle Absicherung bei Schicksalsschlägen (Tod und Erwerbsunfähigkeit).

 

Rund 2 % höhere Kapitalauszahlung bei der Vorsorge (Sparlösungen) sowie rund 2 % höhere Kapitalauszahlung bei der Kinderversicherung (Schutz für Ihr Kind bei Invalidität plus Startkapital ins Erwachsenenleben).

 

Ausserdem erhalten HEV-Mitglieder bis zu 10% Rabatt auf Produkte wie Autoversicherung, Hausrat- und Gebäudeversicherung, aber auch Cyberversicherung oder Versicherung für Solaranlagen.

 

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder eine Beratung.

 

Sie erreichen Zurich unter: 0848 850 150, oder besuchen Sie eine Zurich Generalagentur: zurich.ch/agentur