Aus dem Bundeshaus

Wichtiger Schritt für aussagekräftigen Betreibungsregisterauszug

von Philipp Matthias Bregy

Nationalrat, Vorstandsausschuss HEV Schweiz

In den vergangenen Jahren befasste sich das Parlament immer wieder mit dem Thema eines schweizweiten Betreibungsregisterauszugs. Mit der Annahme der Motion «Missbrauch von Betreibungsregisterauszügen stoppen» sollen die Betreibungsämter verpflichtet werden, vor der Erstellung der Betreibungsauskunft zu prüfen, ob die betreffende Person in diesem Betreibungskreis auch tatsächlich ihren Wohnsitz hat. Zurzeit beschäftigt sich die vorberatende Rechtskommission des Nationalrats mit der entsprechenden Anpassung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG).

Neben der parlamentarischen Arbeit wurde 2023 zudem die Arbeitsgruppe «BRA CH» ins Leben gerufen, die sich der Herausforderung «Schweizweite Betreibungsauskunft» gestellt hat. Auch der HEV Schweiz als Interessenvertreter der Immobilieneigentümer (rund 80 % der circa 1,5 bis 2 Millionen Auszüge pro Jahr dienen der Wohnungssuche) wurde angefragt, nahm Einsitz und beteiligte sich an der Ausarbeitung einer Lösung.

Die Arbeitsgruppe erarbeitete einen Lösungsvorschlag, wonach die aktuell 354 Betreibungsämter weiterhin die Hoheit und Zuständigkeit über die Daten behalten. Gleichzeitig sollen aber alle auskunftsrelevanten Mitteilungen automatisch an eine zentrale Datenbank (in der Schweiz) übertragen werden. Es erfolgt dann eine automatische Abfrage, und auf dem Betreibungsregisterauszug erscheinen alle Betreibungen einer Person innerhalb der gesamten Schweiz.

Dank einer solchen zentralen Datenabfrage von Betreibungen werden Betreibungsregisterauszüge für Immobilieneigentümer und insbesondere für Vermieter verlässlicher und bieten eine bessere Absicherung. Denn heute gibt ein Betreibungsregisterauszug nur Auskunft über Betreibungen in einem Betreibungskreis. Zieht eine Person um und wechselt dabei den Betreibungskreis, werden die bestehenden Betreibungen nicht übertragen. Stattdessen wird im neuen Betreibungskreis ein blütenreiner Betreibungsregisterauszug ausgestellt, der die mangelhafte Bonität verschleiert. Diese Tatsache ist vielen Personen gar nicht bekannt, stattdessen vertrauen sie dem amtlichen Auszug und wähnen sich in Sicherheit. Gerade für Vermieter, denen im Fall der Zahlungsunfähigkeit oftmals ein aufwendiges Kündigungs- und allenfalls Ausweisungsverfahren bevorsteht, ein Trugschluss.

Sowohl der Bundesrat als auch die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N), welche die vorgängig erwähnte Anpassung des SchKG aktuell berät, haben Kenntnis von dem Lösungsvorschlag des Projekts «BRA CH». Der Bundesrat teilte in seiner Botschaft allerdings mit, dass er davon absieht, diese Lösung in die aktuelle Revision miteinzubeziehen. Anders sah das die RK-N: Sie sprach sich im November 2024 einstimmig (!) dafür aus, diesen Lösungsvorschlag zur Schaffung einer schweizweiten Betreibungsauskunft direkt in die Anpassung des SchKGs mit aufzunehmen und eröffnete dazu abermals eine Konsultation der Betroffenen. Dabei bezieht auch der HEV Schweiz entsprechend Position – FÜR einen schweizweiten Betreibungsregisterauszug, der Vermietern und anderen Immobilieneigentümern endlich mehr Rechtssicherheit bietet.

«Heute gibt ein Betreibungs-registerauszug nur Auskunft über Betreibungen in einem Betreibungskreis.»