Meier meint

«Steuer-Alchemie»

von Markus Meier

Direktor HEV Schweiz

In der Herbstsession haben die Debatten von National- und Ständerat zur «Gletscherinitiative» und zur Energiemangellage zu zwei zentralen Beschlüssen geführt: zum indirekten Gegenvorschlag zur genannten Volksinitiative und zum dringlichen Beschluss zur Änderung des Energiegesetzes. Seit dem 1. Oktober gilt für Neubauten mit einer anrechenbaren Grundfläche ab 300 m2 ein Obligatorium für eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage. Die Kantone können diese Pflicht auch bei kleineren Gebäuden vorsehen.

In verschiedenen Kantonen sind denn auch bereits politische Bestrebungen für generelle PV-Obligatorien im Gang. Als besonders interessant erweisen sich die finanziellen Betrachtungen. Zwar gibt es Förderbeiträge für solche Anlagen, diese sind jedoch steuerpflichtig. Als energetische Investition abgezogen werden können die Installationen lediglich bei bestehenden Bauten. Eine PV-Anlage führt in der Regel zu einem höheren Steuerwert der Liegenschaft, was auch höhere Vermögenssteuern bedeutet. Gleichsam interessant zeigt sich die Besteuerung der (verordneten) Stromproduktion. Nur wenige Kantone nehmen davon Abstand. Die meisten belegen die gesamte Einspeisung mit Einkommenssteuern. Bei wenigen bleibt eine Einspeisung bis 10 000 kWh /Jahr steuerfrei. Richtig gut kommt es beim Eigenverbrauch. So belegt der Kanton Zürich auch den selbst erzeugten Strom-Eigenverbrauch mit Einkommenssteuern – also quasi mit einem «Eigenstromkaufwert», vergleichbar mit dem bekannten Eigenmietwert. Mit all diesen sprudelnden Einnahmequellen der öffentlichen Hand erklärt sich wohl auch die folgende, in einer Zeitung zitierte Feststellung eines Nationalrates: «Solarstrom ist der wichtigste Pfeiler der künftigen Stromversorgung, weil nur er rasch und kostengünstig ausgebaut werden kann.» Klar, wenn der Eigentümer die Investition trägt und dann mit zusätzlichen Steuern «belohnt» wird.

In letzter Konsequenz kommt man auch nicht um die Frage herum, ob dereinst ebenfalls das selbst angepflanzte und verzehrte Gemüse aus dem eigenen Garten mit einem «Eigennährwert» besteuert wird. Oder ob vielleicht gar «uHu-Ferien» (ums Huus umme) mit einem «Eigenerholungswert» steuerlich zu belasten sind. Aber auch ohne solche – hoffentlich rein utopischen – Abgaben bestätigt sich einmal mehr deutlich: Immer wenn Wohneigentümer investieren, freut sich vor allem auch der Fiskus.