Baustellen bergen eine Vielzahl an Gefahren, schliesslich handelt es sich dabei bis zur Fertigstellung des Gebäudes um ein ständiges Provisorium: Treppen ohne Geländer, offene Schächte, fehlende Fenster, herumliegendes Material oder schwebende Lasten sind nur einige der möglichen Risikostellen. Entsprechend oft kommt es auch zu Unfällen – gemäss SUVA verletzen sich schweizweit rund 50 000 Menschen jährlich bei Arbeiten auf Baustellen. Ein Grossteil dieser Unfälle liesse sich durch entsprechende Sicherheitsmassnahmen verhindern. Dazu gehören etwa provisorische Absturzsicherungen bei Treppen, Schächten und Balkonen, eine laufende Entsorgung der Abfälle, um Stolperunfälle zu vermeiden oder die konsequente Nutzung der persönlichen Sicherheitsausrüstung auf der Baustelle mit entsprechenden Schuhen, Helmen, Handschuhen oder Schutzbrillen.
Welche Sicherheitsmassnahmen wann und wo zu treffen sind, ist in mehreren Dokumenten geregelt: Etwa in Vorgaben der SUVA für die verschiedenen Arbeitsgattungen, den Normen der SIA, dem Unfallversicherungsgesetz, der Verordnung über Unfallverhütung (VuV) oder der Bauarbeitenverordnung (BauAV). Dazu kommen diverse Gesetzesparagrafen, wie etwa die Werkeigentümerhaftung im Obligationenrecht, die im Schadensfall greifen, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Gesetze zeigen klar: Egal wie gross oder klein das Projekt ist – die Verantwortung für die Sicherheit auf der Baustelle liegt im Grundsatz bei der Bauherrschaft. «Die Eigentümerschaft ist schlussendlich für alles verantwortlich, was auf dem Grundstück passiert», sagt Tobias Rotermund, Präsident der Kammer unabhängiger Bauherrenberater. Trotzdem muss die Bauherrschaft die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben nicht komplett selbst übernehmen, sondern kann einen Grossteil davon an Fachleute delegieren. «Wichtig ist aber, dass die Bauherrschaft die Sicherheit früh im Planungs- sowie Bauprozess zum Thema macht und eine entsprechende Sicherheitskultur etabliert», sagt Rotermund. Wenn man eine solche Kultur vorlebe und Wert darauf lege, sei bereits ein guter Grundstein für eine sichere Umsetzung des Bauvorhabens gelegt. Dabei können insbesondere bei etwas grösseren privaten Bauvorhaben eine Bauherrenberaterin oder ein Bauherrenberater eine wichtige Rolle spielen – einerseits in beratender Funktion, andererseits bei der konkreten Umsetzung der festgelegten Sicherheitsvorgaben.
Dazu gehören etwa die Beauftragung eines Sicherheitskonzepts, die Integration entsprechender Punkte in Ausschreibungen und Verträgen, die Kontrolle der Einhaltung auf der Baustelle oder die Beauftragung einer dafür verantwortlichen Fachperson. «Gerade bei grösseren Baustellen ist es sinnvoll, einen entsprechend ausgebildeten Sicherheitsbeauftragten beizuziehen, der regelmässig Rundgänge auf der Baustelle macht, die getroffenen Massnahmen protokolliert und – wenn nötig – Schritte einleitet», sagt Bauherrenberater Tobias Rotermund.
Sicherheit vorleben
Ebenso wichtig ist, dass die getroffenen Massnahmen sauber dokumentiert sind: «Sollte es doch einmal zu einem Unfall kommen, kann man so als Bauherrschaft belegen, dass alle notwendigen Vorkehrungen ergriffen wurden», sagt Thomas Spoerri, Baujurist und Vorstandsmitglied der Kammer unabhängiger Bauherrenberater. Die nötigen Massnahmen umfassen nicht nur die Sicherheit der Arbeiterschaft auf der Baustelle, sondern auch unbeteiligter Dritter: Zu diesen Massnahmen gehört beispielsweise ein gut gesicherter Bauzaun, der verhindert, dass Unberechtigte die Baustelle betreten können, oder Schutzmassnahmen für an der Baustelle vorbeiführende Verkehrswege. Ebenso gehören dazu gesundheitsrelevante Massnahmen – etwa die Eindämmung von Staubemissionen, die Verwendung eines Gehörschutzes bei lauten Arbeiten oder von passenden Masken beim Umgang mit heiklen Materialien.
Nicht zu unterschätzen ist zudem die Vorbildfunktion von Bauherrschaft, Planenden oder Bauherrenberaterinnen und -beratern: Auch sie sollten beim Besuch auf der Baustelle die entsprechende Schutzausrüstung tragen. Nicht vergessen gehen dürfen schlussendlich die passenden Versicherungen, falls es doch einmal zu einem Schaden kommt. Üblicherweise wird dieses Thema heute bei grösseren Bauvorhaben mit einer sogenannten Bauplatzversicherung geregelt: Diese deckt nicht nur Haftpflichtforderungen von Dritten gegenüber der Bauherrschaft, sondern auch weitere Schadensereignisse auf der Baustelle.





