Online-Sicherheit

Sicherheit beim Online-Weihnachtsshopping

Versichern Vor Weihnachten bestellen viele Menschen Geschenke im Internet. Dabei kommt es zuweilen zu bösen Überraschungen – wenn das Päckli gestohlen wird, der Inhalt beschädigt ist oder das falsche Produkt geliefert wurde.

von Philipp Heer

Produktmanager Haushalt & Assistance, Zurich Versicherung

Wenn sich eine Lieferverzögerung ausschliessen lässt und auch kein Nachbar das Paket angenommen hat, ist ein Diebstahl wahrscheinlich. Aus Versicherungssicht kommt es entscheidend darauf an, wann dieser stattgefunden hat: noch beim Online-Händler, während des Transports oder nach der Zustellung?

Ab Zustellung greift die Hausratversicherung

Sobald das Paket zugestellt wurde, gilt es als Hausrat des Empfängers. Ab diesem Zeitpunkt greift die Hausratversicherung, sofern sie den Deckungsbaustein «einfacher Diebstahl zuhause» enthält, was in der Regel der Fall ist. Entsprechend wird der Wert der angelieferten Waren vollumfänglich ersetzt – nach Abzug des Selbstbehalts.

Grobfahrlässigkeit möglichst vermeiden

Ob das Paket vor der Haustür, im Treppenhaus oder im Milchkasten abgelegt wurde, spielt vorderhand keine Rolle, sofern es sich nicht um Grobfahrlässigkeit handelt: Wer wertvolle Waren in einer anonymen Umgebung öffentlich einsehbar für längere Zeit ungeschützt liegen lässt, muss mit kritischen Fragen seines Versicherers rechnen.

Für Verlust oder Schäden beim Transport

Was aber, wenn das Päckli bereits vor der Zustellung abhandenkommt? In der Regel haftet der Online-Händler nicht (mehr), sobald er das Päckli versendet hat. Und die Frage, ob und in welchem Umfang allenfalls das Transportunternehmen dafür aufkommen muss, kann kompliziert sein. Dies gilt auch für Beschädigungen der Waren während des Transports.

Zusatzversicherung schliesst die Sicherheitslücke

Wer beim Onlineshopping auf Nummer sicher gehen möchte, für den lohnt sich eine spezifische Zusatzversicherung zur Haushaltversicherung, welche sich je nach Versicherer auch einzeln abschliessen lässt. Sie zahlt, falls online bestellte Gegenstände beim Transport beschädigt werden oder abhandenkommen.

Auch eine Nichtlieferung oder Falschlieferung ist versichert – etwa, wenn statt der versprochenen Markenhandtasche nur eine billige Imitation geliefert wird. Weil heutzutage viele Menschen verstärkt online einkaufen, lohnt sich diese Versicherung nicht nur in der päcklireichen Weihnachtszeit, sondern ganzjährig.

Sorgenfrei online einkaufen mit Zurich

Zurich bietet mit der Versicherung «Cyber Safe Shop & Pay» eine dezidierte Versicherung fürs Onlineshopping an – mit Vorteilskonditionen für HEV-Mitglieder. Die Versicherung zahlt u.a. in folgenden Fällen:

Wenn Waren im Internet bestellt werden, die beschädigt, falsch oder gar nicht ankommen.

Wenn jemand bei der Online-Buchung eines Hotels oder einer Ferienwohnung betrogen wird.

Wenn ein Hacker online auf das Konto der versicherten Person zugreift und missbräuchlich Transaktionen tätigt.

Wenn Karten gesperrt oder ersetzt werden müssen.

Zurich Schweiz

Bei Zurich profitieren HEV-Mitglieder von folgenden Angeboten:

Bis zu 10% Rabatt auf unsere Produkte wie Autoversicherung, Hausrat- und Gebäudeversicherung, aber auch z.B. Cyberversicherung oder Versicherung für Solaranlagen. Ausserdem erhalten HEV-Mitglieder Sonderkonditionen auf Vorsorgelösungen.

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