Unabhängig vom Alter eines Gebäudes besteht kontinuierlicher Erneuerungsbedarf. Die Ursachen sind vielfältig: nachlassende oder veraltete Funktionalität, beeinträchtigte Wohn- und Lebensqualität sowie steigende Energiekosten. Viele Bauteile zeigen ihren Sanierungsbedarf sichtbar, etwa durch jahrelange Abnutzung oder Schäden. Die zu erwartende Lebensdauer dient als Richtwert: Ein Giebeldach mit Ziegeleindeckung hält rund 50 Jahre, eine Kompaktfassade mit Polystyrol-Dämmung etwa 25 Jahre und Fenster sollten meist nach 25 Jahren ersetzt werden (siehe auch die paritätische Lebensdauertabelle sowie den Ratgeber «Wohngebäude energieeffizient sanieren» des HEV).
Nicht warten
Besonders attraktiv sind energetische Sanierungen, da sie mehrere Vorteile vereinen. Neben der steuerlichen Abzugsfähigkeit bis sicher Ende 2028 bestehen häufig zusätzliche Förderprogramme von Bund und Kantonen. Hinzu kommen langfristige Einsparungen bei den Energiekosten. Da Massnahmen wie der Austausch von Fenstern, die Erneuerung der Wärmedämmung, der Ersatz von Heizsystemen oder die Installation von Solaranlagen oft mit höheren Investitionen verbunden sind, empfiehlt sich eine frühzeitige und sorgfältige Planung.
Grössere Sanierungsprojekte können im Moment noch steuerlich optimiert werden, indem sie auf mehrere Steuerperioden verteilt werden – nämlich dann, wenn sie das steuerbare Einkommen eines einzelnen Jahres übersteigen. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung ist jedoch eine lückenlose Dokumentation: Rechnungen und Leistungsnachweise sind unerlässlich, um die entsprechenden Abzüge geltend machen zu können.
Neue Fenster
In der Schweiz sind über eine Million Häuser energetisch sanierungsbedürftig, da sie eine geringe Energieeffizienz aufweisen. Bei alten Gebäuden entweicht die mit hohem technischem Aufwand erzeugte Wärme oft durch undichte Fenster nach draussen. Ein gut gedämmtes Haus mit dichten Fenstern hält die Wärme hingegen im Innern und benötigt entsprechend weniger Heizenergie.
Eine verbesserte Wärmedämmung und moderne Fenster können die Heizkosten um bis zu 60 Prozent senken (Quelle: energieschweiz.ch). Der Austausch eines Fensters ist heute mit vergleichsweise geringem Aufwand möglich und meist in sehr kurzer Zeit erledigt –, ohne dass Bewohner das Haus verlassen müssen. Sogenannte Renovationsfenster, etwa das Wechselrahmensystem RF1 von 4B, eignen sich besonders für bewohnte Objekte (siehe Bilder unten). Sie lassen sich unabhängig von Jahreszeit, Witterung sowie Grösse und Komplexität minimalinvasiv auf den bestehenden Altrahmen montieren, ohne dass das Mauerwerk beschädigt wird. Der alte Rahmen wird vollständig überdeckt und erfüllt dank anpassbarer Blenden hohe ästhetische Ansprüche. Wenn neue Fenster die Wärme im Gebäudeinnern halten, sinkt der Energiebedarf für Heizung und Temperaturerhalt – und damit sinken auch die Heizkosten. Grundsätzlich gilt: Je geringer der Heizwärmebedarf eines Gebäudes ist, desto kleiner und effizienter kann die Heizungsanlage dimensioniert werden. Der Ersatz einer alten Heizanlage ist daher meist erst sinnvoll, wenn zuvor die Fenster erneuert und gegebenenfalls auch die Fassade neu gedämmt wurde.
Dach- und Fassadensanierung
Ein zentrales Thema bei der Sanierung von Dach und Fassade ist die Wahl geeigneter Materialien, besonders bei älteren Gebäuden oder Konstruktionen mit begrenzter Tragfähigkeit. Gefragt sind leichte, langlebige und pflegearme Baustoffe, welche die Unterkonstruktion nicht übermässig belasten und dennoch zuverlässig vor Witterung schützen. Moderne Fassadensysteme müssen funktional, ästhetisch und wirtschaftlich sein. Wichtig ist zudem die Kompatibilität mit hinterlüfteten Konstruktionen, die den Feuchtehaushalt verbessern und die Lebensdauer der Gebäudehülle erhöhen.
Für Fassaden mit geringer Tragfähigkeit haben sich verschiedene Materialien bewährt. Faserzementplatten z.B. von Swisspearl (siehe Bilder unten) sind nicht brennbar, witterungsbeständig und wartungsarm, da sie kaum Wasser aufnehmen und formstabil sind. Dank geringer Plattenstärken eignen sie sich auch für schwächer dimensionierte Unterkonstruktionen. Ebenso überzeugen Aluminium-Verbundplatten durch ihr geringes Gewicht, ihre Korrosionsbeständigkeit und vielseitige Gestaltungsmöglichkeiten.
International kommen auch glasfaserverstärkte Kunststoffe zum Einsatz, die bei niedrigem Gewicht eine hohe Robustheit und Witterungsbeständigkeit bieten. Besonders leicht, langlebig, witterungsbeständig und schnell zu montieren sind Dach- und Fassadensysteme bestehend aus Aluminiumplatten, Schindeln oder Rauten, wie beispielsweise von Aluswiss oder Prefa angeboten (siehe Bilder unten).
Ergänzend schützen leichte Unterdach- und Fassadenmembranen die Konstruktion vor Feuchtigkeit, ohne die statische Belastung wesentlich zu erhöhen. Entscheidend ist eine fachgerechte Planung, insbesondere die Abstimmung von Bekleidung, Dämmung und Hinterlüftung sowie die statische Beurteilung der bestehenden Bausubstanz.
Doppelter Nutzen
Eine Sanierung von Dach und Fassade bietet nicht nur kurzfristige steuerliche Vorteile, sondern zahlt sich auch langfristig aus. Verbesserte Dämmung, optimierter Witterungsschutz und energieeffiziente Technologien senken den Energieverbrauch, reduzieren Heiz- und Unterhaltskosten und erhöhen den Wohnkomfort. Eine solche Sanierung ist oft anteilig werterhaltend, da sie den ursprünglichen Zustand wiederherstellt, gleichzeitig aber auch anteilig wertvermehrend, da eine Verbesserung der Wohnqualität eintritt. Dieser wertvermehrende Teil gilt in den meisten Fällen als Energiespar- und Umweltschutzmassnahme. Die Sanierung ist damit in der Regel vollumfänglich steuerlich abzugsfähig.
Werterhaltend oder wertvermehrend?
Werterhaltende Aufwendungen sind bei der Einkommenssteuer abzugsfähig, wertvermehrende Aufwendungen hingegen grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme sind die Aufwendungen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen, die ebenfalls bei der Einkommenssteuer in Abzug gebracht werden können, obwohl sie wertvermehrend sind. Eine Sanierung gilt als werterhaltend, wenn durch Reparatur oder Ersatz eines beschädigten oder veralteten Bauteils der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird.
Nicht abzugsfähig bei der Einkommenssteuer, aber bei einem späteren Verkauf steuermindernd (als Anlagekosten) anrechenbar, sind wertvermehrende Aufwendungen (mit Ausnahme von Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen). Sie liegen vor, wenn eine Sanierung den Standard der Liegenschaft erhöht und sie dauerhaft in einen besseren Zustand versetzt.
Massgebend ist dabei nicht der Gesamtwert der Liegenschaft, sondern der Wert der ersetzten Installation.
Aufwendungen mit dauerhafter Wertsteigerung gelten (mit Ausnahme von Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen) nicht als Unterhaltskosten und sind daher bei der Einkommenssteuer nicht abzugsfähig, jedoch bei der Grundstückgewinnsteuer als Anlagekosten anrechenbar.
Ratgeber «Wohngebäude energieeffizient sanieren»
Dieser Ratgeber bietet wertvolles Fach- und Praxiswissen für die Planung und Umsetzung einer energieeffizienten Sanierung.
HEV Schweiz, Stefan Aeschi, Fr. 55.– für Mitglieder, Fr. 73.– für Nicht-Mitglieder.
Zu bestellen: hev-shop.ch, info@hev-schweiz.ch, Tel. 044 254 90 20















