Ebenso wie im Büro kann es auch im Homeoffice zu Missgeschicken kommen. Die Gefahr ist wohl sogar noch grösser, weil Privat- und Berufsleben räumlich näher zusammenrücken. Deshalb ist es wichtig zu wissen: Gibt es einen Versicherungsschutz, wenn z. B. jemand übers Ladekabel stolpert und der Laptop zu Boden fällt oder wenn beim Staubsaugen aus Versehen der Monitor umgestossen wird?
Wer zahlt bei Schäden an Laptop und Monitor?
Sofern Laptop oder Monitor dem Arbeitgeber gehören, ist zunächst zu klären, ob grobfahrlässig gehandelt wurde: In diesem Fall ist der Mitarbeitende ersatzpflichtig gegenüber dem Arbeitgeber und kann den Schaden bei seiner Privathaftpflichtversicherung melden. Diese wird prüfen, ob Versicherungsschutz besteht. Das wäre etwa der Fall, wenn der Versicherte seinen Laptop auf der Terrasse vergessen hat und dieser dann durch einen starken Regenguss beschädigt wurde.
- Sofern keine Grobfahrlässigkeit vorliegt, haftet der Mitarbeitende grundsätzlich nicht für den Schaden und kann sich das Gerät vom Arbeitgeber ersetzen lassen.
- Bei Firmeninhabern und Freiberuflern, die das Büro daheim haben, besteht die Möglichkeit, solche Schäden über die Zusatzdeckung Büroelektronik zu versichern, z. B. im Rahmen der Zurich Sachversicherung.
- Handelt es sich hingegen um private Elektrogeräte von Angestellten, können diese über einen Zusatzbaustein «Elektrokasko» im Rahmen der Hausratversicherung abgesichert werden. Üblicherweise sind bei dieser Deckung alle elektronischen Geräte im Haushalt bis zu einer Versicherungssumme von 2000 Schweizer Franken bei Beschädigung und Zerstörung versichert, sogar wenn diese Schäden selbst verursacht worden sind.
- Wurden fürs Homeoffice neue Büromöbel angeschafft, könnte sich der Wert des Hausrats erhöht haben. Die Versicherungssumme muss entsprechend angepasst werden, damit es nicht zu einer Unterversicherung mit entsprechenden Folgen im Schadenfall kommen kann.
Nicht nur an Geräten können im Homeoffice Schäden entstehen, sondern Mitarbeitende können auch ungewollt einen Cybervorfall mitverursachen. Tatsächlich spielt der menschliche Faktor bei den meisten Cybervorfällen eine Rolle. Der Klassiker ist eine Phishing-E-Mail mit bösartigem Anhang: Sobald ein nichts ahnender Mitarbeitender diesen anklickt, startet ein Schadprogramm, das den Hackern Zugang zu den Unternehmensdaten ermöglicht oder wichtige Daten sperrt.
Wer zahlt bei Cybervorfällen?
Cybervorfälle am Arbeitsplatz führen bei den betroffenen Unternehmen oft zu grossen Schäden. Laut Art. 321e OR können Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden zur Verantwortung ziehen, wenn sie absichtlich oder fahrlässig die Firma schädigen. Doch das ist bei Cyberattacken selten der Fall: Die heutigen Hacker arbeiten so geschickt, dass z. B. Phishing-E-Mails kaum als solche erkennbar sind. Möglicherweise verrät nur eine leicht veränderte Mailadresse, dass die Botschaft aus einer fremden Quelle stammt.
- Umso wichtiger ist es, die Mitarbeitenden regelmässig für Cyberrisiken zu sensibilisieren und gezielt zu schulen – damit Unachtsamkeiten vermieden werden können.
- Weil selbst bei gezielten Sicherheitsmassnahmen ein Restrisiko bleibt, empfiehlt sich für Unternehmen dringend der Abschluss einer Cyberversicherung. Diese kommt entsprechend dem gewählten Deckungsumfang für den entstandenen Schaden auf und übernimmt auch die Kosten für Fehlersuche und Datenbereinigung.
- Was oft vergessen wird: Auch in der häuslichen Umgebung des Homeoffice können Datenschutzverletzungen stattfinden. Deshalb ist es so wichtig, eine vertrauliche Telefonkonferenz nicht auf der Terrasse abzuhalten, geschäftliche Unterlagen nicht offen in der Wohnung herumliegen zu lassen und auch zu Hause den Computer bei Abwesenheit zu sperren.
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