Das Gesetz hält in Art. 712g Abs. 1 ZGB fest, dass für die Zuständigkeit von Verwaltungshandlungen und Massnahmen die Bestimmungen über das Miteigentum gelten.…
Reglement Stockwerkeigentum
Das Gesetz schreibt der Stockwerkeigentümergemeinschaft den Erlass eines Reglemements nicht vor. Jeder Stockwerkeigentümer kann jedoch den Erlass eines solchen einfordern.
Das Gesetz hält in Art. 712g Abs. 1 ZGB fest, dass für die Zuständigkeit von Verwaltungshandlungen und Massnahmen die Bestimmungen über das Miteigentum gelten.…