Die Sommer- und Badezeit ist in vollem Gange, und viele sehnen sich nach einer Abkühlung. Was gilt es aus baulicher und rechtlicher Sicht zu beachten, wenn man einen Pool aufstellen will?
Es ist wichtig festzustellen, dass Pool nicht gleich Pool ist. Ein aufblasbares Planschbecken für Kleinkinder ist problemlos, bei einem festinstallierten Schwimmbecken sieht es schon anders aus. Während mobile Pools und Planschbecken prinzipiell bewilligungsfrei sind, gilt für fixe Swimmingpools eine generelle Bewilligungspflicht, da deren Erstellung meist mit baulichen Massnahmen und Abgrabungen verbunden ist und Grenzabstandsvorschriften einzuhalten sind. Vor allem bei Whirlpools sind zusätzlich die Lärmschutzvorschriften zu beachten und bei der Nutzung je nach Geräuschpegel auch die lokalen Ruhezeiten zu berücksichtigen.
Neben dem Baurecht sind auch weitere Aspekte relevant. Klären Sie vor der Planung oder Anschaffung die Traglast der Unterkonstruktion oder des Untergrunds und vergessen Sie nicht, dass 1 m3 Wasser eine Tonne schwer ist. Je nach System kann die Pooltechnik für die Wasserhygiene aufwendig sein und neben Wasser auch einen Stromanschluss benötigen. Klären Sie auch die Entwässerung über einen Kanalisationsanschluss oder oberflächliche Versickerung und nehmen Sie bei grösseren Pools mit dem lokalen Wasserwerk oder der Kläranlage Kontakt auf. Bei Versickerung ist die Dichtheit angrenzender Bauten und Anlagen zusätzlich zu berücksichtigen. Je nach Standort und Zugänglichkeit ist aus Sicherheitsgründen auch eine Abdeckung oder Einfriedung zu erstellen.
Passen Sie die Grösse des Pools der Situation an, und lassen Sie sich beraten, damit der Pool auch gut in Ihre Gartenanlage integriert ist. Bei mobilen Pools auf dem Rasen nimmt der Rasen unter dem Pool über den ganzen Sommer hinweg Schaden und muss oft nach der Saison wieder aufgearbeitet werden. Stefan Aeschi, Experte Bau- und Energietechnik beim HEV Schweiz
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