Steuern

Pensionskasse beziehen: Das können Sie gegen hohe Steuern tun

Wenn man sein Pensionskassen-Guthaben oder einen Teil davon bezieht, wird eine einmalige Auszahlungssteuer fällig. Sie wird zwar zu einem tieferen Satz und getrennt vom übrigen Einkommen berechnet. Trotzdem sollte man sich frühzeitig informieren, wie man die Steuerbelastung möglichst tief halten kann. Die folgenden Tipps helfen dabei:

von Martin Metzger

Steuerexperte beim VZ VermögensZentrum

Bezüge staffeln

Die Steuerbehörde zählt alle Bezüge eines Jahres zusammen, oft auch die des Ehepartners. Je mehr in einem Kalenderjahr bezogen wird, desto höher ist in der Regel die prozentuale Belastung. Es kann sich deshalb lohnen, Bezüge aus der Pensionskasse, Freizügigkeitsguthaben und Säule-3a-Gelder über mehrere Jahre zu verteilen, um so die Progression zu brechen.

Wer ein 3a-Konto auflöst, muss immer das ganze Guthaben auf diesem Konto beziehen. Idealerweise legt man deshalb frühzeitig mehrere Töpfe für die Säule 3a an. Diese saldiert man dann nach und nach – und reduziert so die Steuerprogression. Säule-3a-Guthaben kann man sich bis zu fünf Jahre vor dem regulären AHV-Alter auszahlen lassen. Wer über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus erwerbstätig bleibt, darf den Bezug seiner Säule 3a auch aufschieben. Spätestens mit 70 (Männer) beziehungsweise mit 69 (Frauen) muss man sein Guthaben aber auf jeden Fall beziehen.

Umzug erwägen

Bei den Kapitalauszahlungssteuern gibt es zwischen den Kantonen und Gemeinden sehr grosse Unterschiede. Ein Beispiel: Beim Bezug einer halben Million Franken bezahlt ein verheirateter Mann in Chur rund 24 400 Franken Steuern. In Fribourg wären es mehr als das Doppelte. Diese Unterschiede kann man sich zunutze machen, indem man rechtzeitig an einen steuerlich attraktiven Ort umzieht.

Nicht nur auf die Steuern achten

Die Steuern sind aber nicht das wichtigste Kriterium beim Entscheid, wo man nach der Pensionierung wohnen möchte. Zentral ist meistens auch die Nähe zu Familie und Freunden. Wer trotzdem aus steuerlichen Gründen über einen Umzug nachdenkt, sollte die Immobilienpreise und Mieten am neuen Wohnort in die Rechnung mit einbeziehen. Auch können die Steuern auf Renten, Vermögen und Erbschaften am neuen Wohnort höher ausfallen.

Für Unternehmer: Steuern auf Kapital statt Einkommen

Unternehmerinnen und Unternehmer können auf Auszahlungssteuern ausweichen, die in der Regel tiefer sind als ihre Einkommenssteuern. Denn wenn sie rechtzeitig ihren versicherten Lohn und ihre Sparbeiträge an die Pensionskasse erhöhen, wächst ihr Spielraum für freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse. Die Einkäufe können sie vom steuerbaren Einkommen abziehen, und die Auszahlungssteuern sollten deutlich tiefer ausfallen.