Bis Ende 2005 hatten der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) und der Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz (MVD) je eigene Tabellen zur Lebensdauer von Einrichtungen bei Mietbauten. Die unterschiedlichen Angaben der beiden Verbände hatten in der Praxis zu Unsicherheiten und Auseinandersetzungen zwischen den Mietparteien geführt. Der HEV Schweiz und der MVD hatten daher per 1. Januar 2006 erstmals eine gemeinsame Tabelle mit Angaben über die Lebensdauer von Einrichtungen in Wohn- und Geschäftsräumen erarbeitet. Die angegebene Lebensdauer basiert jeweils auf Durchschnittswerten für mittlere Material- und Arbeitsqualitäten bei normaler, durchschnittlicher Beanspruchung durch die Mietpartei.
Akzeptanz bei den Schlichtungsbehörden und Gerichten
Die Tabelle findet im Rahmen von Vermietungen häufig Anwendung. Sie dient der Berechnung von Forderungen der Vermieterschaft wegen Mängeln am Mietobjekt, die nach Beendigung des Mietverhältnisses vorliegen. Ebenso legt die Tabelle die Amortisationsdauer zur Berechnung von Mietzinserhöhungen infolge wertvermehrender Investitionen der Vermieterschaft fest. Die paritätischen Angaben haben sodann auch Akzeptanz bei den Schlichtungsbehörden und Gerichten gefunden.
Durch Versicherungsverband unterstützt
Aufgrund der grossen Verbreitung ist es dem HEV Schweiz und dem MVD ein Anliegen, die Tabelle nur in grösseren Zeitabständen zu revidieren. Eine erste Revision der Tabelle wurde per 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. 2023 wurden die Angaben der Lebensdauer-Tabelle vom HEV Schweiz und vom MVD einer erneuten eingehenden Prüfung unter Einbezug von Fachleuten aus der Vermietungspraxis und dem Baubereich unterzogen. Dabei wurde neueren Entwicklungen und bisherigen Erfahrungen mit bestehenden Einrichtungen Rechnung getragen. Einbezogen wurde auch der Schweizerische Versicherungsverband, der die Tabelle ebenfalls unterstützt. Damit sollte gewährleistet sein, dass von den Mietparteien vereinbarte Entschädigungen für vom Mieter verursachte Mängel auch von dessen Haftpflicht- bzw. Hausratversicherung übernommen werden.
Die überarbeitete Version der Tabelle wird vom Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz (MVD) sowie vom Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) auf den 1. Februar 2024 in Kraft gesetzt.
Überarbeitete Tabelle
Die überarbeitete Tabelle kann als Drucksache für Fr. 7.50 für Mitglieder bzw. Fr. 9.50 für Nicht-Mitglieder bezogen werden: info@hev-schweiz.ch; Tel. 044 254 90 20; hev-shop.ch.
Die Lebensdauer einzelner Einrichtungen kann sodann über das Such-Tool auf der Website der beiden Verbände kostenlos abgefragt werden.
Neu – paritätisches Merkblatt Parkettpflege
Die Lebensdauer von Holzbodenbelägen wird stark beeinflusst durch die Art der Nutzung sowie Reinigung und Pflege. Je nach Oberflächenbehandlung – versiegelt oder geölt – sind die Anforderungen unterschiedlich. Als Praxishilfe haben der HEV Schweiz und der MVD erstmals gemeinsame Empfehlungen im Bezug auf die Pflege von Holzbodenbelägen aufgestellt. Dieses Merkblatt kann als Beilage zum Mietvertrag in Mietobjekten mit Parkettböden verwendet werden. Es kann kostenlos bei den beiden Verbänden heruntergeladen werden: hev-schweiz.ch/vermieten/mietrecht/mietvertrag