Stockwerkeigentum

Obligatorische Vereinbarungen im Stockwerkeigentum

Oft treffen Stockwerkeigentümer untereinander mündlich Vereinbarungen, die sie nicht im Grundbuch festhalten lassen. Deren Durchsetzung kann zu Unstimmigkeiten führen.

von Paul Stämpfli

lic. iur., Notar, EMBA UZH, Jurist beim HEV Schweiz

 

Absprachen, die Stockwerkeigentümer untereinander treffen, werden obligatorische Vereinbarungen genannt. Dies deshalb, weil in der juristischen Fachsprache für…

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