Erben

Neues Erbrecht – nutzen Sie den zusätzlichen Spielraum

Vorsorge Seit 1. Januar gilt das neue Erbrecht. Ehepaaren, Lebenspartnern und Unternehmern bringt es einige Vorteile, wenn sie jetzt die richtigen Massnahmen einleiten.

von Renato Sauter

Leiter Nachlassplanung beim VZ VermögensZentrum

Endlich ist das revidierte Erbrecht in Kraft. Es schafft neue Freiheiten – etwa, um seine Liebsten über den Tod hinaus zu begünstigen:

In der Ehe

Der Pflichtteil der Kinder, die mit einem überlebenden Ehepartner zusammen erben, ist von 3/8 auf 1/4 gesunken. Gleichzeitig ist die freie Quote auf 1/2 gestiegen. Eheleute können so über einen grösseren Teil des Vermögens frei verfügen und sich gegenseitig besser absichern – etwa mit einer Meistbegünstigung:

In einem Ehevertrag weisen sich beide die gesamte Errungenschaft zu. Das ist der Teil des Vermögens, den sie während ihrer Ehe miteinander aufgebaut haben – in der Regel auch das gemeinsame Eigenheim.

In einem Testament oder Erbvertrag können Ehepaare den Anspruch der Kinder weiter herabsetzen, indem sie diese auf den Pflichtteil von neu 1/4 setzen.

Das ist besonders wichtig, wenn der überlebende Ehepartner auf Einkommen aus dem Nachlass angewiesen ist oder die Hypothek amortisieren muss.

Wichtig: Wenn Sie in einer Patchwork-Familie leben, können Sie dank der höheren freien Quote neben den leiblichen Kindern auch Stiefkinder begünstigen.

In der Partnerschaft 

Bei unverheirateten Paaren beträgt der Pflichtteil nicht mehr 3/4, sondern neu 1/2. Das bedeutet: Lebenspartner können sich gegenseitig stärker begünstigen, indem sie sich im Rahmen der freien Quote die Hälfte des Vermögens zuweisen.

Wichtig: Wenn Sie in einer Lebenspartnerschaft leben, sollten Sie die Folgen für die Steuern abklären. Je nach Kanton sind die Erbschaftssteuern für unverheiratete Paare sehr hoch.

In der Firma

Dank tieferen Pflichtteilen lässt sich eine Zersplitterung der Firma oft vermeiden. Das macht es leichter, die Nachfolge nach den eigenen Wünschen zu regeln.

Bei einer Scheidung 

Änderungen gibt es auch bei Scheidungen: Ehepartner haben keinen Pflichtteil mehr zugut, wenn sie ein gemeinsames Scheidungsbegehren einreichen – sie können sich dann mit einem Testament gegenseitig vom Erbe ausschliessen.

Auch wenn ein Partner die Scheidungsklage allein einreicht, erlischt der Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn das Paar vorher mindestens zwei Jahre getrennt gelebt hat.

Wichtig: Bis das Scheidungsurteil rechtskräftig ist, bleibt der hinterbliebene Partner erbberechtigt, wenn im Testament nichts anderes angeordnet wurde.