Bundespolitik

Nationalrat lehnt kostenintensiven Eingriff ins Mietrecht ab

von aNR Hans Egloff

Präsident HEV Schweiz

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Zwei Exponenten des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes verlangen in gleichlautenden Vorstössen die periodische Überprüfung der Renditen auf Mieteinnahmen bei Wohnimmobilien. Ziel soll angeblich die Sicherstellung des gesetzlichen Zustandes sein. Die Zulässigkeit des Mietzinses basiert nach geltendem Mietrecht allerdings nicht ausschliesslich auf der Rendite. Ein orts- bzw. quartierüblicher Mietzins ist gemäss Gesetz zulässig und nicht missbräuchlich (Art. 269a Bst. c OR). Bei Altbauten ist die Renditeberechnung gemäss Gerichtsvorgaben gar nicht mehr anwendbar, weil die erforderlichen ursprünglichen Erwerbs- und Erstellungskosten fehlen. Oder weil die veralteten Zahlen zu unsinnigen Ergebnissen führen. Das sagt auch das Bundesgericht deutlich. Staatliche Renditeprüfungen würden zudem enormen administrativen Aufwand verursachen: Die Renditen aus den Mieten von 2,3 Millionen Miethaushalten müssten laufend kalkuliert und überprüft werden.

NR Badran sowie SR Sommaruga fordern mit ihren Vorstössen seitens des Mieterverbands eine Umkehrwendung im Schweizer Mietrecht. Statt Mieterschutzrechte, über deren Ausübung der Mieter selbst entscheidet, soll ein staatliches Mietzinsdiktat eingeführt werden. Das führt zu einer Entmündigung der Mietvertragsparteien. Im Mietrecht gibt es heute mehrere Vorgaben gegen missbräuchliche Mieten und einen gut ausgebauten Mieterschutz: Mit offiziellem Formular werden die Mieter auf das Anfechtungsrecht hingewiesen. Ein Anfechtungsverfahren bei der Schlichtungsbehörde ist kostenlos.

Die vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) breit angelegte Evaluation des gfs.bern vom Juni 2021 hat klar gezeigt, dass die überragende Mehrheit der Mieter mit dem geltenden Mietrecht zufrieden ist.

Die Privathaushalte in der Schweiz geben gemäss Ergebnissen der Haushaltsbudgeterhebung 2019 des Bundesamtes für Statistik (BFS) im Gesamtdurchschnitt einen Siebtel ihres Bruttoeinkommens für Wohnen und Energie aus. Das ist seit über 10 Jahren der Fall.

Ich nehme daher mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Ständerat in der vergangenen Herbstsession diesem unsinnigen Vorstoss von SR Sommaruga für eine laufende Berechnung und Kontrolle der mietrechtlichen Rendite eine deutliche Abfuhr erteilt hat. Der Vorstoss hätte zu einem immensen Verwaltungsaufwand mit erheblichen Kostenfolgen für den Staat und die Eigentümer von Mietliegenschaften geführt. Bei Altliegenschaften wäre die Durchsetzung gar unmöglich gewesen.

«Eine breit angelegte Evaluation hat gezeigt, dass die Mehrheit der Mieter mit dem geltenden Mietrecht zufrieden ist.»