Das Abstimmungsdatum vom 28. September naht in zügigen Schritten. In gut fünf Wochen ist es endlich soweit: Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entscheiden über die Abschaffung des unsäglichen Eigenmietwerts. Damit kann die Besteuerung eines theoretischen Einkommens beendet werden, das man hätte, wenn man das Eigenheim vermieten und nicht selbst drin wohnen würde. Der Konjunktiv in diesem Satz macht es einmal mehr deutlich. Selbstnutzende Wohneigentümer müssen eine Steuer für ein Einkommen abliefern, das sie gar nie erhalten haben. Eine Art «Geistersteuer» – absurd!
Die Abschaffung dieser vor über 100 Jahren geborenen Absurdität geschieht aber nicht von allein. Dazu braucht es uns alle. Auch Sie, Ihre Familie und Ihre Verwandten und Bekannten. Denn die vom Parlament beschlossene Gesetzesänderung mit der Eigenmietwert-Abschaffung kann nur in Kraft treten, wenn wir am Abstimmungswochenende vom 28. September einer Änderung der Bundesverfassung zustimmen. Und dazu braucht es nicht allein das Mehr der Stimmenden, sondern auch das sogenannte Ständemehr, also das Mehr aller 26 Kantone. Lassen Sie sich dabei nicht verunsichern. Auf dem Abstimmungszettel wird Ihnen die folgende Frage gestellt: «Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften annehmen?» Und genau zu dieser Frage für eine Änderung der Bundesverfassung braucht es Ihr Ja, um den Eigenmietwert abzuschaffen. Denn die beiden Vorlagen sind untrennbar miteinander verknüpft. Ja zur Verfassungsänderung heisst gleichzeitig Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts.
Lassen Sie sich von der Frage zu kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften nicht verängstigen. Hier geht es um die – freiwillige – Möglichkeit, dass die Kantone in eigener Kompetenz und nach eigenen Gegebenheiten eine solche Steuer einführen können. Es ist aber keinesfalls ein «Müssen». Und falls dem dann so wäre, bedingt dies wiederum einen politischen Prozess auf kantonaler Ebene und die Zustimmung des kantonalen Stimmvolks.
Jetzt gilt es, zu mobilisieren. Zur Abschaffung des Eigenmietwerts am 28. September braucht es die Ja-Stimmen von uns allen. Informieren und motivieren Sie Ihre Familie, Ihre Verwandten und Bekannten. Konsultieren Sie Zuschriften Ihrer HEV-Sektion und besuchen Sie die landauf und landab stattfindenden Informationsanlässe.
Der Eigenmietwert gehört am 28. September abgeschafft. Folgen wir dem Leitsatz, der John F. Kennedy zugeschrieben wird: «Wann, wenn nicht jetzt? Wo, wenn nicht hier? Wer, wenn nicht wir?»