Abstimmungsempfehlungen

Mietrechtsabstimmungen vom 24. November: Jetzt gilt es ernst!

Für Wohneigentümer steht am 24. November viel mehr auf dem Spiel als nur die beiden Vorlagen zum Mietrecht. Es geht um den freien Wohnungsmarkt und um das Recht auf Privateigentum.

Wer, wenn nicht wir? Wann, wenn nicht jetzt? Das sind zwei rhetorische Fragen, denn es ist sonnenklar: Jetzt ist der Moment, um gemeinsam und geschlossen für das Eigentum einzustehen. Für uns Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer steht am 24. November viel mehr auf dem Spiel als allein die beiden anstehenden Abstimmungsvorlagen zum Mietrecht. Es geht um den freien Wohnungsmarkt und – noch weit bedeutsamer – um das Recht auf Privateigentum in unserem Land. Dafür müssen wir jetzt alle unsere ganzen Kräfte nutzen. Mobilisieren Sie Familie, Freunde, Verwandte und Bekannte. Es ist enorm wichtig, an den Abstimmungen vom 24. November aktiv teilzunehmen und zu den beiden Mietrechtsvorlagen 2 x Ja in die Urne zu legen.

Gegen Missbrauch und für faire Regeln

Die beiden Mietrechtsvorlagen sorgen für mehr Rechtssicherheit und Transparenz. Das kommt allen Beteiligten zugute – Vermietern, Mietern und auch den gerichtlichen Instanzen. Die geringfügigen Anpassungen sichern die Balance zwischen den Interessen der Eigentümer und der Mieter. Gleichzeitig fördern sie auch die Effizienz im Wohnungsmarkt. Das Eigentumsrecht wird gestärkt, ohne die Mieterrechte zu beschneiden. Lesen Sie nachfolgend nochmals die wichtigsten Argumente, die für die beiden Mietrechtsvorlagen sprechen.

Zur Untermiete

Mehr Rechtssicherheit: Abmachungen schriftlich festzuhalten und verbindliche Kriterien zu definieren, ist gut für Vermieter und auch für Mieter. Der Mieterverband empfiehlt in seinen Fachbüchern schon heute, Vereinbarungen schriftlich abzuwickeln.

Keine missbräuchliche Bereicherung: Wer seine Mietwohnung zu einem überhöhten Preis untervermietet, nutzt die Wohnungsknappheit aus und bereichert sich ungerechtfertigt.

Untermieter und Nachbarschaft schützen: Die neuen Bestimmungen zur Untermiete schützen Untermieter vor überhöhten Preisen und Mieter vor ständigen Untermieterwechseln, die besonders in Mehrfamilienhäusern oft störend für die Nachbarn sind.

Zum Eigenbedarf

Recht auf Nutzung des Eigentums: Eine ausserordentliche Kündigung wegen Eigenbedarfs betrifft nur wenige Mietverhältnisse. Wer eine Immobilie kauft, soll diese innerhalb einer angemessenen Frist selbst nutzen können, wenn er darauf angewiesen ist.

Gut für KMU: Für KMU ist es entscheidend, neu erworbene Geschäftsräume ohne Verzögerungen nutzen zu können. Das stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Faire Regeln: Eine ausserordentliche Kündigung wegen Eigenbedarfs darf nur dann erfolgen, wenn der Eigenbedarf nach objektiver Beurteilung bedeutend und aktuell ist. Diese Kriterien werden von Schlichtungsbehörden und Gerichten streng geprüft. Die Anfechtungsrechte der Mieter und die Möglichkeit zur Miet-Erstreckung bleiben in vollem Umfang bestehen.

Mit den Abstimmungen vom 24. November zum Mietrecht geht es aber um weit mehr als nur die Entscheidung über zwei Detailthemen. Sie stehen für die grundsätzliche Weichenstellung für die Zukunft des Schweizer Wohnungsmarktes. Die Gegner der Vorlagen, hauptsächlich linke Parteien und Organisationen, streben die staatliche Steuerung und institutionalisierte Kontrollen im Wohnungswesen an. Langfristig wollen diese Kräfte das private Eigentum und die Eigentumsrechte weiter einschränken und den Wohnungsmarkt staatlich regulieren.

In Städten wie Genf und Basel führen bereits bestehende staatliche Regulierungen unter dem Deckmantel sogenannter «Wohnschutzmassnahmen» zu tiefen Eingriffen in den freien Wohnungsmarkt. Die Resultate sind staatliche Bevormundung und Einschränkungen der Eigentumsrechte. Die zunehmenden restriktiven Regulierungen treffen alle gleichermassen: Eigentümer, Bauherrschaften und Vermieter.

Auch in Zürich ist die sogenannte «Wohnschutz-Initiative» bereits zustande gekommen. Die Gefahr, dass der Wohnraum – und damit auch die Eigenheime – zunehmend «zu Tode reguliert» und regelrecht verstaatlicht werden, ist aber nicht nur in Zürich real. Beweis dafür sind die permanenten politischen Vorstösse des linkspolitischen Lagers für staatliche Vorkaufsrechte, Mietzinsdeckel, neue Vorschriften und behördlichen Kontrollwahn.

2 x Ja stimmen – für faire Regeln

Am 24. November gilt es, das Eigentum und die Eigentumsrechte und damit einen fairen und funktionierenden Wohnungsmarkt zu wahren. Wir müssen unsere Position erfolgreich und nachhaltig stärken. Denn weitere politische Auseinandersetzungen zum Thema Eigentum und Wohnen werden folgen – nicht zuletzt auch das politisch intensiv bearbeitete Geschäft für den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung mit der darin enthaltenen Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung.

Setzen wir am 24. November gemeinsam mit 2 x Ja zu den beiden Mietrechtsvorlagen ein starkes Zeichen: für das Wohn- und Privateigentum, für einen freiheitlichen stabilen Wohnungsmarkt und gegen übermässige staatliche Eingriffe sowie gegen die Einschränkung der Eigentumsrechte. Füllen Sie Ihre Stimmzettel noch heute aus und schicken Sie diese ab. HEV Schweiz

Ja zum Eigentum am 24. November

Geschätzte Mitglieder, «2 x Ja zum Mietrecht» am 24. November bedeutet auch ein doppelt-deutliches Ja zum Eigentum. Der HEV Schweiz fordert Sie auf, «2 x Ja zum Mietrecht» in die Abstimmungsurne zu legen und Familie, Freunde und Bekannte zu motivieren, Ihnen dies gleichzutun. Für den Schutz des Eigentums, für eine liberale Wohnungspolitik und für mehr Rechtssicherheit. Herzlichen Dank für Ihr Engagement.

 

Für weitere Informationen: hev-schweiz.ch

Abstimmungsempfehlungen des HEV Schweiz für den 24. November

 

Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete): JA

 

Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs): JA

 

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

2 x JA (vgl. Seiten 7 / 8 im Abstimmungsbüchlein)