Aus dem Bundeshaus

Luftschutzkeller: mehr Kosten für Immobilieneigentümer

von Marco Chiesa

Ständerat, Vorstandsmitglied des HEV Schweiz

Der Bundesrat will mit einer Revision der Zivilschutzverordnung (Schutzbauten) den Zivil- und Bevölkerungsschutz weiterentwickeln. Bereits vor Beginn des Ukrainekrieges wurde mit den Kantonen ein «Konzept Schutzbauten» erarbeitet. Dieses soll im Rahmen der Revision umgesetzt werden.

Neue Pflicht zum Werterhalt

Neu soll in der Verordnung vorgesehen werden, dass wenn eine Schutzbaute («Luftschutzkeller») 40 Jahre alt oder älter ist, sämtliche Schutzbaukomponenten sowie die Ausrüstung – mit Ausnahme der Schutzbauabschlüsse – unabhängig von ihrer Lebensdauer ersetzt werden müssen. Und weiter: Bei Schutzräumen muss der Ersatz ab dem Zeitpunkt der Feststellung des Alters anlässlich der periodischen Schutzraumkontrolle innerhalb von fünf Jahren erfolgen.

Die Pflicht zum Werterhalt hat eine längere Vorgeschichte. Bereits bei der letzten Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes wurde im Rahmen der Vernehmlassung vorgeschlagen, nicht nur den Unterhalt, sondern auch den Werterhalt den Immobilieneigentümern aufzubürden. Nach der Vernehmlassung wurde aber darauf verzichtet.

Auf Gesetzesstufe ist klar geregelt, dass lediglich der Unterhalt zulasten der Immobilieneigentümer geht. Erneuerungen von öffentlichen und privaten Schutzräumen sind aus den Ersatzbeiträgen zu finanzieren (Art. 62 Abs. 3 BZG). Dies ist zumindest für den Ersatz der Belüftungssysteme der privaten Schutzbauten unbestritten. Damit widerspricht die vorgeschlagene Regelung in der Verordnung zur Werterhaltungspflicht klar dem Gesetz. Mangels gesetzlicher Grundlage ist die Regelung gesetzeswidrig und zu streichen.

Massive Erhöhung der Ersatzbeiträge

Seit 2012 beträgt der Ersatzbeitrag pro nicht erstelltem Schutzplatz Fr. 400.– bis Fr. 800.–, wobei die Kantone die Höhe der Ersatzbeiträge innerhalb dieser Grenze festlegen können. Neu soll der Ersatzbeitrag pauschal Fr. 1400.– betragen. Den Kantonen soll das Ermessen zur Festlegung des Ersatzbeitrags entzogen werden. Es liegt auf der Hand, dass die Kosten für die Errichtung von Schutzplätzen in den vergangenen zwölf Jahren angestiegen sind. Allerdings führt der Vorschlag von Fr. 1400.– zu einem Anstieg von satten 75 bis 250 %. Gestützt auf den Baukostenindex des Bundesamtes für Statistik ergibt sich jedoch lediglich eine prozentuale Erhöhung um 14,8 bis 16,4 %. Entsprechend haben die Ersatzbeiträge Fr. 465.– bis Fr. 930.– zu betragen – unter Beibehaltung des Ermessensspielraums der Kantone.

Zusammen mit dem HEV Schweiz setze ich mich für eine angemessene Umsetzung der Schutzraumpflichten privater Eigentümer ein. Klar ist: Die vorgelegte Verordnungsrevision muss überarbeitet werden!

«Auf Gesetzesstufe ist klar geregelt, dass lediglich der Unterhalt zulasten der Eigentümer geht.»