Das Ausgabenwachstum des Bundes ist exorbitant. Zwischen 1990 (ca. 32 Mia. Franken) und 2026 (90 Mia. Franken) haben sich die Ausgaben faktisch verdreifacht. Das ist eine enorme Belastung für Steuerzahler, Gewerbe und Wirtschaft. Dieses Ausgabenwachstum, das durch höhere Steuern, Abgaben und Gebühren refinanziert werden muss, schmälert die Kaufkraft der Privaten und die Investitionsmöglichkeiten der Unternehmen. Besonders betroffen sind, wie fast immer, die Hauseigentümer, die auf verschiedenste Arten zur Kasse gebeten werden.
Das Ausgabenwachstum hat seine Gründe. Neben – oder wegen – unzähligen neuen Gesetzen und viel unnötiger Bürokratie wächst auch die Bundesverwaltung stetig. Zwischen 2007 und 2025 wurden ganze 7262 neue Vollzeitstellen beim Bund geschaffen. Mit grosszügigen Löhnen, die gemäss einer Untersuchung des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik an der Universität Luzern gut 12 Prozent über dem Lohnniveau der Privatwirtschaft liegen. Funktionsbereinigt, wohlverstanden. Kein privater Betrieb könnte sich so etwas leisten. Wir haben bald 40 000 Bundesangestellte – eine unglaubliche Zahl. Seit 2007 hat dieses Stellenwachstum ein Anwachsen der Personalausgaben um2,1 Mia. Franken zur Folge. Treffend schrieb der frühere Aargauer Ständerat Hans Letsch zu dieser Thematik eine Abhandlung unter dem Titel «Stoppt den Staat – er ist zu teuer!».
Dass vor diesem Hintergrund sowie mit Blick auf die zunehmenden volkswirtschaftlichen Unsicherheiten, die internationale Lage etc. ein Sparpaket überfällig ist, liegt auf der Hand. Sparen heisst aber auf die Ausgaben achten bzw. die Ausgaben senken – und nicht Einnahmen erhöhen. Neue Steuern oder auch Massnahmen wie das Erschweren des Bezugs von Pensionskassengeldern stehen hier völlig schräg in der Landschaft, weil sie nicht etwa die Ausgabenfreudigkeit des Bundes schmälern, sondern im Gegenteil den Spardruck abmildern würden. Das ist genau das Gegenteil von dem, was Zielsetzung eines Sparpakets sein muss.
Besonders populär scheint derzeit die Idee, eine Grundstückgewinnsteuer auf Bundesebene einzuführen. Die Argumentation hierzu mutet abenteuerlich an: Grundstückgewinne seien «Zufallsgewinne». Diese Aussage ist absurd. Haus- und Grundeigentümer zahlen jedes Jahr Steuern (Einkommens-, aber vor allem auch Vermögenssteuern), aus welchen die Infrastruktur finanziert wird, die immer auch zur Steigerung der Attraktivität der Lagen beiträgt. Zufallsgewinne sind das allenfalls für die öffentliche Hand, die davon profitiert, wenn die Wirtschaft gut läuft – obwohl gewisse Gemeinwesen herzlich wenig dafür tun, dass die Wirtschaft profitabel arbeiten kann. Die Städte Zürich oder Bern profitieren beispielsweise überdurchschnittlich, engagieren sich aber in keiner Weise für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Gewerbebetriebe.
Hinzu kommt: Was die Grundstückgewinnsteuern anbelangt, liegt die Steuerkompetenz bei den Kantonen. Eine entsprechende Verfassungsänderung wäre aus föderalistischen Gründen falsch, hätte aber wohl auch bei einer Volksabstimmung keine Chance. Kurzum: Es lohnt sich schlicht nicht, weitere Gedanken daran zu verschwenden.
«Grundstückgewinne seien Zufallsgewinne. Diese Aussage ist absurd.»









