Bundespolitik

Langwierige Revision der Zivilprozessordnung ist beendet

von aNR Hans Egloff

Präsident HEV Schweiz

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Die Überarbeitung der Zivilprozessordnung (ZPO), die regelt, wie zivilrechtliche Streitigkeiten vor Gericht formell behandelt werden, ist nach langen Beratungen im Parlament und den Kommissionen endlich abgeschlossen. Der HEV Schweiz äusserte sich bereits 2018 anlässlich der Vernehmlassung zur Vorlage und forderte, dass den Interessen der Immobilieneigentümer Rechnung getragen wird. Ziel der Überarbeitung war es, die ZPO hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit zu verbessern.

Forderungen des HEV Schweiz

So äusserte sich der HEV Schweiz etwa zur Erleichterung der Kostenliquidation der obsiegenden Partei und zur Zulässigkeit privater Gutachten als Urkundenbeweis, zum Beispiel von privaten Sachverständigen. Der Verband stellte aber auch Forderungen. So sollten sich Vermieter bzw. Eigentümer einfacher durch Liegenschaftsverwaltungen vertreten lassen können – und das nicht nur im Schlichtungsverfahren, sondern auch im Summarverfahren (z. B. in Ausweisungsverfahren). Eine solche Vertretungsbefugnis ist ein Bedürfnis in der Praxis, denn oft kennt die Verwaltung die Gegebenheiten und die Umstände viel besser als der Eigentümer. Zudem sollte die vor dem Inkrafttreten der neuen ZPO geltende «Kompetenzattraktion» wieder eingeführt werden. Damit hätten Anfechtungen von ausserordentlichen Kündigungen wegen Zahlungsverzugs und bereits hängige Ausweisungsverfahren wieder von derselben Gerichtsbehörde beurteilt werden können. Eine solche Regelung hätte die Verfahren vereinfacht und beschleunigt, da die für die Ausweisung zuständige Behörde auch direkt über die Wirkung der Kündigung hätte entscheiden können. Leider wurden diese Anträge vom Parlament abgelehnt.

Forderungen des Mieterverbands

Während die Vorlage beraten wurde, haben der Mieterverband bzw. seine politischen Vertreter verschiedene Anträge zu miet- und pachtrechtlichen Verfahren gestellt, die Schlichtungs- und Gerichtsverfahren für Vermieter erheblich erschwert hätten. Es ging beispielsweise um künftige «Gratisverfahren» bei bestimmten miet- und pachtrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wohn- und Geschäftsräumen oder um die Verdreifachung der Klagefristen für gewisse miet- und pachtrechtliche Verfahren. Der HEV Schweiz votierte erfolgreich gegen diese Anträge und konnte hier Erfolge verbuchen.

Nun ist die Überarbeitung beendet. Säumige Parteien können im Schlichtungsverfahren zukünftig mit einer Busse von bis zu 1000 Franken belegt werden. Zudem gibt es eine Neuregelung der Kostenliquidation, private Gutachten werden als Urkundenbeweis zugelassen und die Entscheidkompetenz der Schlichtungsbehörden wird gestärkt. Ich werde aufmerksam beobachten, wie sich die Änderungen künftig in der Praxis bewähren.

«Der HEV Schweiz konnte sich erfolgreich gegen Anträge des Mieterverbands wehren, die für Vermieter nachteilig gewesen wären.»