Abstimmungsempfehlungen

Klarheit schaffen bei der Untermiete

Abstimmungen Bei den Mietrechtsanpassungen vom 24. November geht es um mehr als die Abstimmungsfragen auf den beiden Stimmzetteln. Die Anpassungen wirken sich auch auf die Zukunft des Wohneigentums in der Schweiz aus. Wir erklären, warum.

Die bewährte liberale Wohnungspolitik in unserem Land ist keine Selbstverständlichkeit. Wir müssen ihr gemeinsam und mit vereinten Kräften immer wieder von Neuem Sorge tragen. Die nächste Gelegenheit naht. Am Abstimmungswochenende vom 24. November gilt es für uns alle, sich überzeugt für das Wohneigentum und damit auch für einen weitestgehend freien Wohnungsmarkt in der Schweiz einzusetzen. Dazu braucht es das persönliche Engagement aller HEV-Mitglieder mit jeweils einem klaren Ja auf den beiden Stimmzetteln zu den Mietrechtsanpassungen.

Die Regelungen zur Untermiete in der Schweiz wurden von National- und Ständerat überarbeitet, um Klarheit und Rechtssicherheit für Vermieter, Mieter und Untermieter zu schaffen. Mieter dürfen auch in Zukunft ihre Wohnung ganz oder teilweise untervermieten – beispielsweise während eines Auslandaufenthalts. Auch Wohngemeinschaften (WGs) sind weiterhin möglich. Der Vermieter muss unverändert keine Zustimmung zur Untermiete erteilen, wenn diese missbräuchlich ist. Durch die Verschriftlichung der getroffenen Vereinbarungen bieten die neuen Bestimmungen mehr Rechtssicherheit und damit einen besseren Schutz für die Interessen aller beteiligten Parteien.

Was ändert sich konkret?

Neu erfordert eine Untermiete ein schriftliches Gesuch des Mieters sowie eine schriftliche Zustimmung des Vermieters. Zudem wurden die Voraussetzungen präzisiert. Der Vermieter muss einer Untervermietung künftig nicht zustimmen, wenn die Untermiete länger als zwei Jahre andauern soll. In solchen Fällen ist sowieso oft davon auszugehen, dass der Mieter keine Absicht hat, in seine Mietwohnung zurückzukehren. Werden die neuen Regelungen missachtet, kann der Vermieter dem Mieter nach einer schriftlichen Abmahnung das Mietverhältnis kündigen. Wichtig ist, dass es sich bei diesen Regelungen um dispositives Recht handelt – das bedeutet, die Vorschriften sind nicht starr, sondern können von den Vertragsparteien einvernehmlich angepasst werden. Diese Flexibilität erlaubt es den Parteien, individuelle Vereinbarungen zu treffen, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Missbräuchliche Praktiken eindämmen

Es ist bekannt, dass es auf dem Schweizer Wohnungsmarkt bei Untermieten immer wieder zu missbräuchlichen Praktiken kommt. Einige Mieter vermieten ihre Wohnungen teilweise über Jahre zu überhöhten Preisen an ahnungslose Untermieter unter und nutzen so die Wohnungsknappheit aus, um sich persönlich zu bereichern. Andere vermieten ihre Wohnungen auf Plattformen wie zum Beispiel Airbnb unter – ohne dass der Vermieter davon eine Ahnung hat, denn die heute eigentlich vorgegebene Informationspflicht wird in vielen Fällen nicht wahrgenommen. Diese Praktiken führen in vielen Städten und Tourismusregionen zu einer weiteren Verknappung und Verteuerung des ohnehin begrenzten Wohnraums. Dazu kommen ständige Wechsel von Untermietern. Das belastet die Nachbarschaft im und um das betroffene Mehrfamilienhaus und beeinträchtigt das Sicherheitsgefühl und Wohlbefinden der Bewohnerschaft. Mit der neuen Regelung werden solche Missbräuche eingedämmt.

Vorteile für Mieter und Vermieter

Die Reform bringt klare Vorteile für alle Beteiligten und sorgt für die dringend nötige Rechtssicherheit. Während mündliche Vereinbarungen oft auf Missverständnissen oder unterschiedlichen Interpretationen beruhen, bieten schriftliche Vereinbarungen eine solide Beweislage und lassen sich im Streitfall von allen leichter überprüfen. Dabei bleibt das Recht auf Untermiete bestehen. Mieter dürfen ihre Wohnung unter Beachtung der Bestimmungen weiterhin untervermieten. Die neuen Regelungen verhindern lediglich, dass dieses Recht missbraucht wird. Überteuerte Untervermietungen oder solche, welche die Nachbarschaft stören, werden durch die klaren Vorgaben eingedämmt. Der eigentliche soziale Zweck der Untermiete – nämlich die temporäre Bereitstellung von Wohnraum – bleibt dadurch erhalten.

Von der Reform profitieren auch die Untermieter. Diese wissen heute über die Bedingungen des Hauptmietvertrags oft nicht Bescheid und kennen ihre Rechte zu wenig oder gar nicht. Dadurch sind sie vielfach krass benachteiligt. Für Mieter, die sich schon heute und auch weiterhin an die Vorgaben halten, ändert sich indes nichts – sie müssen keinerlei Nachteile befürchten.

Eine notwendige Reform

Der Wohnungsmarkt in der Schweiz ist stark unter Druck. Infolge zu geringer und vielfach auch verhinderter Bautätigkeit vermag das Angebot mit der Nachfrage nicht Schritt zu halten. Und diese Nachfrage wird mit der weiter andauernden Zuwanderung nicht abnehmen. Besonders in den Städten ist die Nachfrage nach Wohnraum enorm. Es ist unhaltbar und inakzeptabel, wenn einige diese Problemsituation ausnutzen, um sich durch missbräuchliche Untermieten persönlich zu bereichern. Die neuen Regelungen sorgen für mehr Transparenz und Schutz für alle Beteiligten und verhindern, dass Mieter ihre Wohnungen als unzulässiges Geschäftsmodell missbrauchen. Mit der Annahme der Abstimmungsvorlage wird nicht nur der Schutz der Untermieter vor überhöhten Mietzinsen gestärkt: Die klaren Verhältnisse wirken sich auch positiv aus auf das Zusammenleben in der unmittelbaren Nachbarschaft.

Gemeinsam fürs Wohneigentum

Den Referendums-Initianten, die diese beiden Mietrechtsanpassungen an die Abstimmungsurne gezerrt haben, geht es um viel mehr, als nur um die beiden Vorlagen vom 24. November. Sie werden nicht müde, die Torpedierung des Wohneigentums immer von Neuem zu verkünden. Dazu gehören nicht nur bereits programmierte Referenden zu zukünftigen Mietrechtsvorlagen, sondern auch eigene Initiativen, mit denen ein umfassender Angriff auf das Wohneigentum geführt wird. Gemeinsames Ziel all dieser politischen Attacken ist es, dem privaten Eigentum noch mehr Beschränkungen und Bevormundungen aufzuerlegen. Mit der angewendeten Salamitaktik sollen Eigentümerinnen und Eigentümer in der Nutzung ihres Besitzes Stück für Stück zunehmend eingeschränkt werden. Quasi als «Pseudo-Dank» dafür sollen demgegenüber die von Wohneigentümer zu leistenden Abgaben an die Allgemeinheit munter weiter erhöht werden. Oder dann wird das Privateigentum gleich zum Vornherein diskriminiert, nämlich indem generelle Vorkaufsrechte für Staat und Gemeinden eingeführt werden sollen.

Die Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer müssen diesen gefährlichen Entwicklungen mit aller Deutlichkeit Einhalt gebieten. Die nächste wirkungsvolle Gelegenheit dazu bietet sich am 24. November, indem sie zu den beiden Mietrechtsvorlagen ein klares Ja in die Urne legen.

In der nächsten Zeitungsausgabe wird die Abstimmungsvorlage zum Eigenbedarf näher vorgestellt. HEV Schweiz

Ja zum Eigentum am 24. November

Geschätzte Mitglieder, «2x Ja zum Mietrecht» am 24. November bedeutet auch ein doppelt-deutliches Ja zum Eigentum.

 

Der HEV Schweiz fordert Sie auf, «2x Ja zum Mietrecht» in die Abstimmungsurne zu legen und Familie, Freunde und Bekannte zu motivieren, Ihnen dies gleichzutun. Für den Schutz des Eigentums, für eine liberale Wohnungspolitik und für mehr Rechtssicherheit.

 

Herzlichen Dank für Ihr Engagement.

 

Für weitere Informationen: hev-schweiz.ch und mehr-wohnraum.ch

Abstimmungsempfehlungen des HEV Schweiz für den 24. November 2024

  • Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete): JA
  • Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs): JA

Empfehlung von Bundesrat und Parlament: 2 x JA
(vgl. S. 7 / 8 im Abstimmungsbüchlein).