Aus dem Bundeshaus

Klares Ja des Gewerbeverbands: Die Eigenmietwert-Steuer muss weg!

von NR Gregor Rutz

Präsident HEV Schweiz

Die Eigentumsgarantie gehört zum Fundament jeder funktionierenden demokratischen Gesellschaft. Nur wo Eigentum respektiert wird, investieren Firmen und entstehen Arbeitsplätze. Nur wo Eigentum respektiert wird, kann eine Gesellschaft in Freiheit leben. Daher ist der Schutz des privaten Eigentums ein zentraler Wert in der schweizerischen Bundesverfassung.

Das private Eigentum, angefangen beim Grundbesitz, war im 19. Jahrhundert das Fundament für die wirtschaftliche Prosperität, die wir heute haben. Nur die Hoffnung auf Ausbau und Sicherung von Privatbesitz spornt Menschen zu Fleiss und Arbeit an. Darum ist die Chancengleichheit in jeder Marktwirtschaft elementar: Wenn jeder die Möglichkeit hat, durch Arbeit und Geschick wirtschaftlichen Erfolg zu haben, sein Eigentum zu vermehren und Gewinn zu erwirtschaften, wächst letztlich der Wohlstand aller.

In der Schweiz ist der Erwerb von Wohneigentum schwieriger geworden: Angebot und Nachfrage driften auseinander, die Preise haben ein ungesund hohes Niveau erreicht. Der Verfassungsauftrag, den Erwerb von selbstgenutztem Wohn- und Hauseigentum zu fördern, wird vernachlässigt. Dass nun der Bund, unter dem Titel «Sparmassnahmen», den Bezug von Geldern aus der zweiten und dritten Säule höher besteuern will, ist ein Skandal. Ohne diese Gelder wäre für viele junge Familien der Erwerb einer Immobilie gar nicht möglich. Der HEV Schweiz ist diesbezüglich in Bern vorstellig geworden.

Genau hier zeigt sich, wie wichtig die Abschaffung der Eigenmietwert-Steuer ist. Mit dem Eigenmietwert wird etwas besteuert, das es gar nicht gibt: Ein fiktiver Ertrag, der anfallen würde, wenn man sein Haus oder seine Wohnung vermieten würde. Dieser Ertrag fällt nie an, sondern wird lediglich von den Steuerbehörden als fiktive Einkunft berechnet. Eine eigentliche Geister-Steuer, die umgehend abgeschafft gehört. Umgekehrt enthält die Vorlage eine Möglichkeit für Ersterwerber, während zehn Jahren Abzüge zu tätigen. So sollen für junge Familien, die erstmals ein Haus oder eine Wohnung erwerben, die Kosten reduziert werden.

In der Diskussion über diese Vorlage stand immer wieder das Gewerbe im Zentrum. Die Behauptung, der Wegfall von Abzügen führe zu weniger Aufträgen und zu mehr Schwarzarbeit, wurde von vielen Zeitungen übernommen. Umso erfreulicher ist die klare Parole des Schweizerischen Gewerbeverbands: Die Gewerbekammer hat sich Ende April mit grosser Mehrheit für die Abschaffung der Eigenmietwert-Steuer ausgesprochen.

Eine Mehrheit der Gewerbekammer zeigte sich «überzeugt, dass Wohneigentümer auch ohne steuerliche Abzüge daran interessiert sein werden, ihre Immobilien instand zu halten und entsprechende Investitionen zu tätigen. Dies insbesondere auch deshalb, weil ihnen durch den Wegfall dieser Steuer mehr Spielraum für individuelle Entscheide bleibt.» Kommt hinzu, dass die Kantone weiterhin die Möglichkeit haben, steuerliche Abzüge für energetische Investitionen zu gestatten bzw. einzuführen.

«Mit dem Eigenmietwert wird etwas besteuert, das es gar nicht gibt.»