MuKEn 2025

Kantone entscheiden über Bestimmungen in Gesetzgebung

Laurent Favre ist Staatsrat von Neuenburg und präsidiert die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK). Im Interview erläutert er die wichtigsten Inhalte der neuen MuKEn 2025 und das optimale Vorgehen bei einem Heizungsersatz.

Laurent Favre, die EnDK hat kürzlich die neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) verabschiedet. Was ist neu gegenüber der letzten Version?

Laurent Favre: Die MuKEn 2025 sind eine Empfehlung zuhanden der Kantone. Sie sehen zum Beispiel vor, dass in bestehenden Gebäuden die Verwendung fossiler Brennstoffe grundsätzlich nicht mehr möglich sein soll, wenn das Heizsystem ersetzt werden muss. Empfohlen wird zudem, dass die Installation von Photovoltaikmodulen künftig obligatorisch ist, wenn das Dach renoviert oder die Abdichtung eines Flachdachs auf einer Fläche von mehr als 50 Quadratmetern erneuert wird. Zudem enthalten die neuen MuKEn Anforderungen zur Begrenzung der grauen Energie bei Neubauten und bei grösseren Erneuerungen. Und es gibt optionale Module, die sich beispielsweise mit der Ladeinfrastruktur für Elektroautos und der Effizienz der Gebäudehülle von Immobilien mit Baujahr vor 1980 befassen.

Welche konkreten Anforderungen richten die neuen MuKEn an einen Heizungsersatz?

Der Wärmebedarf soll künftig grundsätzlich erneuerbar gedeckt werden – durch eine Wärmepumpe, eine Holzheizung, eine Solarthermieanlage oder durch die Nutzung von Abwärme. Ebenfalls möglich ist der Anschluss an ein Fernwärmenetz, das zu mindestens 70 Prozent aus einer CO2-freien Energiequelle versorgt wird. Denkbar ist auch eine Kombination dieser Lösungen.

Was bedeutet das für Eigentümerschaften, deren Immobilie noch durch ein fossiles Heizsystem versorgt wird?

Solange eine bestehende Öl- oder Gasheizung funktioniert, ändert sich für die Hauseigentümerschaft nichts. Ist die Heizung älter als 15 Jahre, empfiehlt es sich jedoch, unabhängig von den rechtlichen Vorgaben den Heizungsersatz anzugehen. Als Einstieg eignet sich die kostenlose Impulsberatung «erneuerbar heizen». Im Rahmen eines Beratungsgesprächs vor Ort zeigt eine Fachperson der Eigentümerschaft, welche erneuerbaren Heizsysteme für das Haus infrage kommen. Zudem gibt sie Tipps zum weiteren Vorgehen.

Wie geht man den Austausch der Heizung am besten an und worauf muss man achten?

Erneuerbare Heizsysteme sind besonders effizient, wenn ein Gebäude gut isoliert ist. Bei älteren Immobilien kann es sich deshalb lohnen, zuerst die Dämmung zu verbessern. Für den Ersatz der Heizung sollte man am besten mehrere Angebote einholen und diese miteinander vergleichen. Allenfalls lohnt es sich, gleichzeitig mit der neuen Heizung auch eine Solaranlage einbauen zu lassen. Wichtig ist, dass man sich rechtzeitig bei der kantonalen Energiefachstelle über mögliche Fördermittel informiert und diese beantragt, bevor die Bauarbeiten beginnen. Fachleute wie der Heizungsinstallateur können einem dabei helfen.

Welche Förderungen gibt es, wenn man auf ein erneuerbares Heizsystem wechselt?

Das Gebäudeprogramm sieht eine breite Palette von Fördermassnahmen vor, insbesondere für den Umstieg auf Wärmepumpen, Holzheizungen oder den Anschluss an ein Fernwärmenetz. Gefördert werden auch begleitende Massnahmen wie die Verbesserung der Gebäudehülle, die Renovationen nach dem Label «Minergie» oder die erstmalige Installation der Wärmeverteilung, wie es beispielsweise beim Ersatz einer Elektroheizung erforderlich ist. Diese Fördermassnahmen tragen wesentlich zur nötigen Dekarbonisierung unserer Gesellschaft bei. Dies gilt umso mehr nach der vom Stimmvolk beschlossenen Abschaffung des Eigenmietwerts, die zur Folge hat, dass etwa die Investitionen in den Heizungsersatz nicht mehr von den Steuern abgezogen werden können.

Wie werden die MuKEn 2025 in den verschiedenen Kantonen umgesetzt und wann sollen sie in Kraft treten?

Die einzelnen Kantone entscheiden im Rahmen ihrer zukünftigen Gesetzesrevisionen eigenständig, welche Bestimmungen der neuen MuKEn sie in ihre Gesetzgebung aufnehmen wollen. Dabei ist zu bedenken, dass es bei einer Gesetzesrevision mehrere Monate oder sogar Jahre dauern kann, bis sie in Kraft tritt.

Und wie geht es mit den neuen MuKEn in Ihrem Heimatkanton Neuenburg weiter?

Wir haben bereits eine kantonale Vernehmlassung zur Übernahme der Bestimmungen der Abschnitte zur Eigenstromerzeugung und zum Ersatz von Wärmeerzeugungsanlagen durchgeführt. Derzeit prüfen wir die Möglichkeit, die übrigen Bestimmungen der MuKEn 2025 in die Revision des kantonalen Energiegesetzes aufzunehmen, um dem Grossen Rat des Kantons Neuenburg die geplanten Änderungen 2026 vorschlagen zu können.

Das Interview führte Remo Bürgi, Faktor Journalisten, im Auftrag des BFE.

«Solange eine bestehende Öl- oder Gasheizung funktioniert, ändert sich für die Hauseigentümerschaft nichts.»

Laurent Favre

Impulsberatung «erneuerbar heizen»

Lassen Sie sich jetzt kostenlos über die Möglichkeiten zum Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme beraten. Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» ist ein Angebot des Bundes und steht Eigentümerschaften von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Stockwerkeigentümerschaften kostenlos zur Verfügung, wenn der Wärmeerzeuger des Hauses mehr als zehn Jahre alt ist und als Hauptheizung für die Raumwärme dient.

 

Bei der Impulsberatung besichtigt eine Fachperson das Gebäude und gibt einen Überblick, welches erneuerbare Heizsystem für den Ersatz der bestehenden Heizung am besten geeignet ist. Auch Tipps zum Vorgehen sind Teil der unverbindlichen Beratung. Eine Impulsberaterin oder einen Impulsberater in Ihrer Nähe finden Sie auf erneuerbarheizen.ch

 

Wollen Sie mit wenigen Angaben prüfen, wie viel Geld Sie mit einem Heizungsersatz sparen können? Dann testen Sie den Heizkostenrechner:

erneuerbarheizen.ch/heizkostenrechner

Die MuKEn 2025 – was ist das?

Seit 1992 stimmen sich die Kantone bei der Energiegesetzgebung ab, um eine gewisse Harmonisierung zu erreichen. Ihr Instrument dafür sind die «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn), die seither regelmässig erneuert werden. Die im Sommer 2025 verabschiedete neueste Version versteht das Gebäude als Energiehub, der möglichst wenig Energie verbraucht und selbst welche erzeugt.

 

Die MuKEn 2025 bestehen aus einem Basismodul, das in allen Kantonen ins Energiegesetz überführt werden soll. Daneben gibt es 14 zusätzliche Module. Welche davon ein Kanton übernehmen möchte, ist ihm freigestellt – die Module sollen aber möglichst unverändert übernommen werden.

energiehub-gebaeude.ch