Im Zusammenhang mit Gebäudeunterhalt und Modernisierung kursieren verschiedene Begriffe wie Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung. Wo liegen die Unterschiede zwischen diesen Massnahmen, und was gilt es dabei zu beachten?
Instandhaltung bezeichnet das Bewahren der Gebrauchstauglichkeit sowie Tätigkeiten wie Reinigen, Richten, Kontrollieren und Pflegen. Instandsetzung bezeichnet das Wiederherstellen der Sicherheit und Funktionstüchtigkeit. Typische Tätigkeiten hier sind Ausbesserungsarbeiten und das Ersetzen von Geräten und Elementen. Der Begriff Erneuerung steht für das Wiederherstellen eines Bauwerks oder von Bauteilen, meint also den Ersatz von Bauteilen, Geräten und den Ausbau von Gebäudebereichen.
Der Erneuerungsbedarf einzelner Bauteile und Komponenten lässt sich am einfachsten durch eine optische Beurteilung des Zustandes (abblätternder Putz, Risse etc.), durch Vergleichen von Zustandsfotos oder aufgrund der Lebensdauertabelle einzelner Bauteile bestimmen.
Einfachere Unterhaltsarbeiten können problemlos in Eigenleistung erbracht werden, sobald aber Fachwissen erforderlich ist oder Sicherheitsanforderungen gestellt werden, lohnt sich der Beizug einer Fachperson. Dies gilt vor allem auch, sobald Elektrizität im Spiel ist.
Verschiedene Bauteile haben verschiedene Lebenszyklen. Dies gilt es bei der Erneuerungs-planung zu berücksichtigen. Die Erneuerungsplanung ist eine rollende Planung, also ein Prozess, der Voraussicht braucht, damit Abhängigkeiten erkannt und sinnvolle Massnahmenpakete geschnürt werden können.
Neben einer langfristigen Planung ist auch zu beachten, dass der Erneuerungsfonds rechtzeitig geäufnet wird, damit das Kapital zum Zeitpunkt der Notwendigkeit auch tatsäch-lich vorhanden ist und auch entsprechende Reserven kalkuliert werden können.
Stefan Aeschi, Experte Bau- und Energietechnik beim HEV Schweiz





