Bundespolitik

Für eine sinnvolle Revision des Zweitwohnungsgesetzes

von aNR Hans Egloff

Präsident HEV Schweiz

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Seit dem 1. Januar 2016 ist das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) in Kraft. In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent dürfen seither keine zusätzlichen Ferienwohnungen mehr gebaut werden. Für sogenannte altrechtliche Wohnungen – das sind Objekte, die vor der Volksabstimmung über die Zweitwohnungsinitiative (2012) erstellt oder bereits genehmigt wurden –gelten spezifische Regeln. Solche Wohnungen sind in der Nutzung frei und dürfen bei einem Umbau um maximal 30 Prozent vergrössert werden. Bei einem vollständigen Abriss und Wiederaufbau hingegen ist eine solche Erweiterung nicht zulässig.

Angespannte Wohnsituation

Die von Nationalrat Candinas eingereichte parlamentarische Initiative sieht vor, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen. So soll es künftig möglich sein, bei einem Abriss und Wiederaufbau nicht nur die Fläche um maximal 30 Prozent zu vergrössern. Neu soll bei allen Vergrösserungen auch der Bau zusätzlicher Wohnungen und Gebäude erlaubt sein. Die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat haben der parlamentarischen Initiative im Jahr 2021 zugestimmt.

Es ist bekannt, dass die Wohnungssituation in einigen touristischen Gemeinden sehr angespannt ist. Die Sinnhaftigkeit einer Anpassung des Zweitwohnungsgesetzes ist folglich auch unbestritten. So haben sich sowohl die Mehrheit der zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat als auch der Bundesrat bereits dafür ausgesprochen. Auch aus der Vernehmlassung gingen keine Gegenargumente hervor, welche die zuständige Kommission zur Änderung ihres Vorschlages bewegen konnten.

Stellungnahme des Bundesrates

Am 16. August hat der Bundesrat eine Stellungnahme zur Umsetzung dieser Initiative verabschiedet. Darin hält er fest, dass der Bau zusätzlicher Zweitwohnungen und Gebäude in den betreffenden Gemeinden in einen gewissen Konflikt mit der Bundesverfassung trete. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, dass zusätzliche Wohnungen, die im Rahmen einer Vergrösserung entstehen, ausschliesslich als Erstwohnungen zu nutzen sind. Die Kommission hat von der Stellungnahme des Bundesrates zur Vorlage Kenntnis genommen und den eigenen Gesetzesentwurf nochmals beraten. Mit 13 zu 12 Stimmen hält sie an ihrer Version fest. Die Kommission ist überzeugt, dass die von ihr vorgeschlagene Lösung hilft, auch in Zweitwohnungsgemeinden zeitgemässen Wohnraum gestalten und finanzieren zu können. In der Herbstsession wird sich dann der Nationalrat über dieses Geschäft beugen.

Der HEV Schweiz unterstützt bis auf Weiteres die von Nationalrat Candinas vorgeschlagenen Änderungen des Zweitwohnungsgesetzes, wie sie von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) präsentiert wurden. Der Verband blickt gespannt auf die kommenden Entscheidungen und wird sich auch in der Herbstsession für die Interessen der Hauseigentümer starkmachen.

«Die Sinnhaftigkeit einer Anpassung des Zweitwohnungs-
gesetzes ist unbestritten.»