Vom deutschen «Garten-Schriftsteller und Garten-Philosophen» Karl Foerster (1874 - 1970) stammt die Redewendung «Natur redet eine wunderbare Sprache». Weniger gesprochen, aber vermutlich umso mehr geschrieben wurde im Fall eines mehrjährigen Naturstreits zwischen zwei Nachbarn über eine Hecke im basellandschaftlichen Laufen. Vor bald 40 Jahren musste der Eigentümer eines Gewerbegebiets auf behördliche Anordnung hin diese Hecke als grünen Sicht- und Lärmschutz zum angrenzenden Wohngebiet erstellen.
Vor vier Jahren liess der Eigentümer im Rahmen von Unterhaltsarbeiten die Hecke zurückstutzen («auf Stock setzen»). Daraufhin forderte der benachbarte Wohneigentümer mittels Beschwerde, der ursprüngliche Zustand der Hecke sei wiederherzustellen. Denn die heutige Bepflanzung zeige sich deutlich weniger üppig als vor dem «Pflegeeingriff». Zudem sei der besagte Grüngürtel eine behördliche Auflage; ein solches Naturbiotop dürfe nicht einfach gerodet werden. Aus Sicht des Beklagten hingegen war die seinerzeitige behördliche Auflage nicht mehr relevant, weil durch die Zonenplanrevision vor 20 Jahren beide Areale Bestandteil der Wohnzone geworden sind. Ausserdem plane die Gemeinde am Standort der Hecke seit vielen Jahren einen Fuss- und Veloweg.
Anfang April landete die Auseinandersetzung vor dem Kantonsgericht. Nach vorgängigem richterlichem Ausflug ins Gebüsch zwecks Augenscheins im Corpus Delicti wurde die Klage im Gerichtssaal abgewiesen. Dies unter anderem deshalb, weil die Hecke nicht Bestandteil eines Naturinventars ist. Vor allem aber auch, weil es sowohl in den gesetzlichen Bestimmungen als auch in den Auflagen zur Baubewilligung keine Definitionen gebe, wie eine Hecke auszusehen habe und wie diese zu pflegen sei.
Gemäss medialer Berichterstattung haben die langjährig Streitenden nach der Verhandlung «freundliche Worte» ausgetauscht. Entgegen dem bekannten Sprichwort «Reden ist Silber, Schweigen ist Gold» hätte sich in der vorliegenden Nachbarfehde möglicherweise für einmal «Reden ist Gold» als der Sache förderlicher erwiesen. Oder wie es der Schweizer Schriftsteller Albert Steffen (1884 - 1963) formulierte: «Miteinander reden ist in jedem Fall sinnvoller als übereinander.»
«Miteinander reden ist in jedem Fall sinnvoller als übereinander.»