Stockwerkeigentümer, die neu mit einem Elektrofahrzeug unterwegs sein wollen, oder Vermieter, die von einzelnen Parkplatzmietern mit dem Wunsch für eine Ladestation für das neue Elektrofahrzeug konfrontiert werden, stehen vor demselben Problem: Die Erstinvestitionen, die eine Ladestation im Mehrfamilienhaus mit sich bringt, sind hoch. Gerade dann, wenn im Hinblick auf einen weiteren Ausbau bereits von Beginn weg eine intelligente Lösung umgesetzt werden soll.
Mieten statt kaufen
«Wir haben in den vergangenen Jahren viele Offerten für Ladeinfrastrukturen in Einstellhallen ausgestellt. Leider konnten wir davon nur wenige Installationen auch ausführen. Dies insbesondere wegen der hohen Investitionskosten oder weil viele nicht an die neue Technologie glaubten», fasst Arian Rohs, Leiter Netz Services und E-Mobilität bei der AEW Energie AG, die Situation auf dem Markt zusammen. Hieraus ist das Contracting-Angebot für Ladeinfrastrukturen entstanden. Eigentümer und Vermieter müssen die E-Ladeinfrastruktur nicht mehr vorfinanzieren, sondern können diese mieten.
Mittlerweile bieten verschiedene Firmen solche Dienstleistungen an. Das Angebot sieht bei den meisten sehr ähnlich aus. Der Dienstleister übernimmt die Planung und Montage der Grundinstallation. Für Abstellplätze, die einen Bedarf aufweisen, werden die Ladestationen installiert. Im Betrieb übernimmt der Dienstleister oder eine Partnerfirma die Abrechnung für die einzelnen Bezüger und stellt einen Service für Störungsfälle zu Verfügung. Im eigenen Interesse des Anbieters werden die Anlagen auch regelmässig mit den neuesten Updates versorgt.
Ist die Grundinstallation einmal erstellt, kann pro benötigte Ladestation ein entsprechender Vertrag für die eigentliche Ladestation sowie für die Abrechnung der Stromkosten abgeschlossen werden. Je nach Anbieter wird dieser Vertrag direkt mit dem Mieter oder über den Vermieter abgeschlossen.
Die Identifizierung für den Strombezug an der eigenen Ladestation erfolgt meist über eine RFID-Karte oder einen entsprechenden Chip. Damit wird sichergestellt, dass nur der berechtigte Abstellplatznutzer Strom beziehen kann und die entsprechende Strommenge richtig weiterverrechnet wird.
Unterschiedliche Modelle
Während der Grundgedanke des Ladestationen-Contractings bei den meisten Anbietern sehr ähnlich ist, unterscheiden sich die Modelle in Ausgestaltung und Preis erheblich. Beim Angebot der AEW beispielsweise werden die Kosten für den Stromabgang ab dem Sicherungskasten und die Anschlüsse der einzelnen Abstellplätze als Vorleistung durch die AEW übernommen. Dies schliesst auch bereits die Anschlussleistung zum Elektrizitätswerk mit ein, was mit zunehmender Dauer ein massgebender Kostenfaktor werden kann. Im Gegenzug erhält die AEW die Exklusivität, während 15 Jahren die Ladestationen installieren zu dürfen. Pro installierter Ladestation fallen für den Nutzer Fr. 50.– pro Monat an. Für die Abrechnungsdienstleistung, Hotline und Verwaltung werden 5 Rp. / kWh auf den Strompreis aufgeschlagen.
Leicht anders gestaltet sich das Modell der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ). Hier muss der Gebäudeeigentümer die Kosten für die Grundinstallation selbst tragen. In den Mietkosten von Fr. 49.90 je Ladestation sind nachher alle weiteren Kosten für Infrastruktur, Service und Abrechnung enthalten.
Auf den Skalierungseffekt ausgerichtet ist das Geschäftsmodell der Firma Juice Technology AG. Je mehr Abstellplätze mit Ladestationen ausgerüstet werden, desto tiefer die Mietgebühren pro Station. Die Mietgebühren können so von Fr. 99.– bis auf Fr. 69.– sinken. Für die Grundinstallation wird ein symbolischer Betrag von Fr. 1.– pro Jahr und ungenutztem Anschluss verrechnet. Bei diesem Anbieter wie auch bei der EKZ werden keine weiteren Zuschläge auf den Strompreis verrechnet.
Allen Anbietern gleich ist, dass sie bei den Strompreisen auf die Tarife des lokalen Elektrizitätswerkes abstellen. Je nach Anbieter kann auch von den Niedertarifen profitiert werden.
Motivation der Anbieter
Während bei den Herstellern und Vertreibern von Ladeinfrastrukturen die Motivation eines Contracting-Angebots auf der Hand liegt, ist sie bei Elektrizitätswerken wie AEW und EKZ nicht gleich offensichtlich. Ein Ansporn ist sicherlich die Förderung der E-Mobilität und folglich der Verkauf von Strom. Weit spannender dürfte für die Elektrizitätswerke jedoch das Erbringen der Abrechnungsdienstleistung sein, verfügen die Werke doch bereits über die gesamte Infrastruktur hierfür und können ihr Angebot einfach ausbauen.
Heute noch kein Thema, längerfristig jedoch sicherlich auch von Interesse dürfte die Nutzung der Fahrzeugbatterien als zusätzliche Speicher und Mittel zur Sicherung der Netzstabilität sein. Dank des gezielten Ansteuerns einzelner Batterien können Lastbezüge geregelt werden. Bis genügend Fahrzeuge mit bidirektionalen Ladesystemen zur Verfügung stehen, könnte es jedoch noch eine Weile dauern.
Für Vermieter kann das Contracting von Ladestationen eine gute Möglichkeit sein, den Wünschen ihrer Mieter nachzukommen, ohne grosse Vorleistungen tätigen zu müssen.